Projekt Nr. 3 
Personalinformationssysteme in Theorie und Praxis

Umfang: ca. 40 Seiten

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Einordnung Personalinformationssysteme
>> Funktionale Aufgabengliederung

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Abstract

Ein  Blick auf die historische Entwicklung des Personalmanagements zeigt die wachsende Bedeutung des Mitarbeiters als zentrale Unternehmensressource auf, der Mensch wird schliesslich als Schlüsselfaktor zum Erfolg anerkannt. Mit der zunehmenden Bedeutung des Humankapitals verstärkt sich auch der Ruf nach entsprechender Professionalisierung des Personalbereichs. Diesem wird mit der Entwicklung und Einführung von computergestützten Personalinformationssystemen Rechnung getragen.

 Das Ziel dieser Fachrichtungsarbeit ist es, einerseits die theoretischen Ansätze zur Gestaltung und Anwendung von solchen Systemen aufzuzeigen sowie die relevanten Begriffe zu erläutern. Andererseits wird in einem zweiten Teil der Schwerpunkt auf den Einsatz von Personalinformationssystemen in der Praxis gelegt.

Adrian Giger & Karin Bersacola
© Januar 2000  

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Einordnung Personalinformationssystem    

 Personalinformationssysteme stellen als Führungs- und Verwaltungssysteme einerseits denjenigen Teil der Informationssysteme von Unternehmen dar, welcher im Funktionsbereich Personal eingesetzt wird. Andererseits verkörpern sie auch eine vertikale Integration aller personalspezifischen Aufgaben, weil sie verschiedenartige Personalaufgaben von der operativen Ebene (Administrations- und Dispositionssysteme) bis zur Planung- und Entscheidungsebene (Managementinformationssysteme) unterstützen.

Ein Personalinformationssystem ist ein System der geordneten Erfassung, Speicherung, Transformation und Ausgabe von allen relevanten Informationen über das Personal und die Tätigkeitsbereiche/Arbeitsplätze. Es dient zur Versorgung von zugriffsberechtigten Führungskräften und Verwaltungsangestellten aller betrieblicher Ebenen und Funktionen mit einem Teil derjenigen Informationen, die sie zur zielgerichteten Wahrnehmung ihrer Führungs- und Verwaltungsaufgaben benötigen. Relevante Gesetze, Verordnungen und Verträge sowie soziale und wirtschaftliche Ziele der Organisation sind dabei zu berücksichtigen.

Abb. 1: Eingliederung Personalinformationssystem:

 

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Funktionale Aufgabengliederung

Abb. 2: Funktionale Aufgabengliederung eines Personalinformations-Systems

[Urs Steiner: Personalinformationssysteme 1998, Seite 52]

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