Statuten BC Trans-Am
- Name und Sitz
Unter dem
Namen Bowling Club Trans-Am Basel besteht ein Verein im Sinne der
Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
- Zweck
Der Bowling-Club
Trans-Am Basel bezweckt die Ausübung des Bowling Sports, die
Teilnahme an regionalen Ligen und Meisterschaften und an nationalen
sowie internationalen Turnieren.
- Mitgliedschaft
Einer
Neuaufnahme bedarf der Zustimmung aller Vereinsmitglieder. Die
Abstimmung dazu wird geheim vorgenommen.
- Vorstand
Der Vorstand
besteht aus dem Vereinspräsidenten, dem Sportpräsidenten und dem
Kassier. Im übrigen konstituiert er sich selbst.
- Finanzen und Haftung
Es
wird kein Mitgliederbeitrag erhoben. Für allfällig entstehende
finanzielle Verpflichtungen haftet ausschliesslich das
Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist
ausgeschlossen. Leibchen sind Eigentum des Clubs und müssen beim
Austritt aus dem Verein der Mannschaft zurückgegeben werden. Ein
Austretender hat keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
- Vereinsjahr und Rechnung
Das
Vereinsjahr entspricht dem Vereinsjahr der Bowling Sektion Basel.
Einmal jährlich findet die ordentliche Generalversammlung statt. Sie
genehmigt die Rechnung und erteilt dem Kassier Décharge. Die
Rechnung wird von einem Revisor geprüft.
- Statutenänderungen
Statutenänderungen müssen in jedem Fall ordnungsgemäss traktandiert
und an der Generalversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen dem
absoluten Mehr der Vereinsmitglieder.
- Schlussbestimmungen
Diese
Statuten treten anlässlich der Gründungsversammlung per 1. Juli 1999
in Kraft. Eventuell auftretende Vorfälle, die hierin nicht enthalten
sind, werden nach dem Schweizerischen Vereinsrecht geregelt.
Reinach, den 1. Juli 1999
| Der Präsident |
Der Kassier |
|
David LeClair |
Marc Hügin |
Liste der Gründungsmitglieder:
Michele Angioletti, Andreas Bösiger, Thomas Doppler, Kevin Gnägi,
Franziska Hügin,
Marc Hügin, Louis Jaecker, David LeClair, Markus Naef, Göran Persson