Statuten des Bierbrauclubs Chlepfimoos Aeschi

Der Zweck der Vereinigung ist einerseits qualitativ hochstehendes Bier zu brauen, andererseits die Pflege der Kameradschaft.

Die Braukunst hat eine hohe Tradition. Wir versuchen mit gezielten Anlässen uns an dieser weiterzubilden und unternehmen, wenn nötig auch Studienreisen.

Der Bierbrauclub ist politisch unabhängig.

Der Bierbrauclub hat 15 Mitglieder.

Es kann nur ein neues Mitglied eintreten, wenn ein anderes austritt.

Eine Mitgliedschaft wird aufgehoben, sollte ein Mitglied während 6 Clubanlässen unentschuldigt fehlen.

Neue Mitglieder werden in einer Abstimmung mit einer Dreiviertelsmehrheit der Clubmitglieder aufgenommen.

Der Brauclub finanziert sich durch einen jährlichen Mitgliederbeitrag sowie aus Erträgen aus Brauaktionen.

Jedes Quartal wird einmal gebraut. Die Termine werden 1 Jahr im voraus festgelegt.

Das einladende Mitglied ist der Brauobmann. Er bestimmt, was gebraut wird, und verteilt die anfallenden Arbeiten.

Der Brauobmann ist für die Verköstigung der Anwesenden verantwortlich.

Die Brauerei ist Eigentum von allen.

Die Brauerei kann von Mitgliedern kostenlos für Familienfeste usw. benützt werden.

Die kommerzielle Benützung ist nur erlaubt, wenn dem Club ein durch die Mitglieder zu bestimmender Unkostenbeitrag erstattet wird.

Der Eintritt von weiblichen Bierbrauern steht nicht zur Diskussion.

Wir streben danach, ein Clublokal zu finden.

Jeder Brauanlass wird protokolliert.

Alle Entscheidungen werden durch die absolute Mehrheit der Mitglieder gefällt.

Alle nicht in den Statuten festgehaltenen Rahmenbedingungen werden nach Art 18 behandelt.

Die Organe der Brauereivereinigung sind:
Präsident, Kassier, Aktuar und die Brauerversammlung.

Inkraftsetzung 26.6.98

 

Der Aktuar Der Präsident

 

Manfred Gerspacher Reto Stauffer