4. Numerus clausus der Gesellschaftsformen

Die Zahl der Gesellschaftsformen ist auf die im Gesetz gestalteten begrenzt. Ratio:

Das Publikum muss sich auf die Gesellschaftsformen verlassen können.

Das Gesetz sieht folgende Formen vor:

  1. einfache Gesellschaft
  2. Kollektivgesellschaft
  3. Kommanditgesellschaft
  4. AG
  5. Kommandit-AG
  6. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  7. Genossenschaft

Innerhalb der Gesellschaftsformen besteht ein gewisser Gestaltungsspielraum. Kombinationen unter den verschiedenen Formen sind nicht zulässig.