Die Aktiengesellschaft ist die dominierende Organisationsform unter den Gesellschaftsformen. Ende 1991 gab es in der Schweiz rund 165'000 Aktiengesellschaften.
Nach dem ursprünglichen Gesetzgeber von 1936 eher für Publikumsgesellschaften vorgesehen, entwickelte sich aus der AG schnell eine Rechtsform für jede wirtschaftliche Tätigkeit. 1991 besassen beinahe 50 % aller Aktiengesellschaften nur das (damalige) Minimalkapital von Fr. 50'000.-.
Die gesetzliche Regelung von 1936 wies verschiedene teils gravierende Mängel auf, weshalb sich eine Revision aufdrängte. Das Gesetzgebungsverfahren für das neue Aktienrecht, welches am 1. Juli 1992 in Kraft trat, dauerte nicht weniger als 25 Jahre.