In der schweizerischen Rechtswirklichkeit hat die GmbH während Jahrzehnten eine nur untergeordnete Rolle gespielt. Erst mit in Kraft treten des neues Aktienrechts am 1. Juli 1992 und den damit verbundenen höheren Anforderungen an die Gründung und Führung einer AG stieg die Zahl der GmbH stark an: 1994 waren es 6'600, Mitte 1997 schon 19'000, Ende 1998 über 31'000.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Körperschaft mit betragsmässig bestimmtem Stammkapital, die wirtschaftliche Zwecke verfolgt und für deren Verbindlichkeiten primär das Gesellschaftsvermögen haftet. Soweit das Stammkapital nicht liberiert ist, haften die Gesellschafter subsidiär und solidarisch.
Das Recht der GmbH wird gegenwärtig revidiert. Im Juli 1997 veröffentlichte die vom Bundesamt für Justiz mit der Vorbereitung der Revision des GmbH-Rechts beauftragte Arbeitsgruppe ihren Bericht und einen ersten Entwurf eines neuen GmbH-Rechts. Der Entwurf der Expertenkommission Böckli/Forstmoser/Rapp wurde am 28. April 1999 in die Vernehmlassung geschickt, welche bis 31. Oktober 1999 dauerte.
Weitere Informationen des Bundesamtes für Justiz