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Weiteres zum Luzifer-Effekt, Macht korrumpiert

Weil es uns so gefällt

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Frankfurter Rundschau: Staatsanwälte fälschen Urkunden - Kritiker sprechen von Rechtsbeugung

Mobbing nach System

Die verlorene Ehre der Familie Müller

Inquisitoren des guten Willens - Justizirrtümer enthüllen die Ideologie eines fehlgelaufenen Feminismus

Wie ein Unschuldiger wegen angeblicher Vergewaltigung hinter Gitter kam

Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern

Parteilich-feministische "Aufdeckung"

Unrechtsstaat! Familien zerstört, Kinder verschleppt, Väter inhaftiert! 

Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt

Angeklagte  vom Verdacht des Kindesmissbrauchs freigesprochen ­ ihre Kinder bleiben im Heim

Ein typischer Fall

Behördenwillkür    Rutz,

paPPa.com-Leidseite "Missbrauch ..."

Polizei: Dein Feind und Schläger

Übliche Entgleisungen der Polizei (nicht abschliessend)

Aufruf ans Volk / Appel au peuple      Tritt man dem Hund auf den Schwanz, dann heult er.
Die justizkritische Homepage wurde von der totalitäre Justiz in der Schweiz gesperrt. Die Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux verordnete  Schweizer Providern die Webseiten www.appel-au-peuple.org, de.geocities.com/justicecontrol  www.swiss-corruption.com, www.swissjustice.net
etc. zu sperren. Sollten die Provider der Aufforderung nicht Folge leisten, würden sie mit Busse oder Gefängnis bestraft. Begründung:  Gemäss Artikel 177 des waadtländischen Strafgesetzbuches müsse  der Zugang zu solchen Dokumenten wegen Ehrverletzung verboten werden. Von gesetzeswegen darf die Dessaux gar nicht mit kantonalem  Recht ausserkantonalen Providern Vorschriften machen und es widerspricht Emrk Art. 10 Recht auf Meinungsäusserung. Im Ausland kann problemlos auf die Seiten zugegriffen werden und die Site führt Missstände in der schweizerischen Justiz auf, welche das Volk nicht wissen darf. 

Anmerkung: In der der neuen schweizerischen Strafprozessordnung wird wieder das Ermächtigungsverfahren des Feudalen Aciene Régime eingeführt - das Ermächtigungsverfahren wurde am 01.01.05 im Kanton Zürich angesichts der chronischen Amtsmissbräuche wieder eingeführt und der Vater der schweizerischen Strafprozessordnung ist der erimetierte Zürcher Strafrechtsprofessor Niklaus Schmid. Art. 7 Abs 2  lit b Verfolgungszwang: Die Kantone können vorsehen, dass die Strafverfolgung der Mitglieder ihrer Vollziehungs- und Gerichtsbehörden wegen im Amt begangener Verbrechen oder Vergehen von der Ermächtigung einer nicht richterlichen Behörde abhängt. [Im Klartext: die Amtsstelle wird ohne Untersuchung ein Persilschein in Form eines Nichteintretensbeschluss ausstellen (Protektion durchs Obergericht) => Die Gesetze gelten fürs Volk, nicht für uns / vor dem Gesetz sind nicht alle gleich.Widerspricht dem  Fairnessgebot: Verbot des Rechtsmissbrauchs.] vgl.: Franz Riklin: von der Aufklärung verschont