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Links: Weiteres zum Luzifer-Effekt,
Macht korrumpiert
Die
Geschichte von W. B. 26 Jahre entführt
Frankfurter
Rundschau: Staatsanwälte fälschen Urkunden - Kritiker sprechen von
Rechtsbeugung
Die
verlorene Ehre der Familie Müller
Wie ein Unschuldiger wegen angeblicher Vergewaltigung hinter Gitter kam
Rituale
der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern
Parteilich-feministische
"Aufdeckung"
Unrechtsstaat!
Familien zerstört, Kinder verschleppt, Väter inhaftiert!
Der
gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt
Angeklagte
vom Verdacht des Kindesmissbrauchs freigesprochen ihre Kinder bleiben im Heim
paPPa.com-Leidseite
"Missbrauch ..."
Polizei:
Dein Feind und Schläger
Übliche
Entgleisungen der Polizei (nicht abschliessend)
Aufruf
ans Volk / Appel au peuple
Tritt man dem Hund auf den
Schwanz, dann heult er.
Die justizkritische Homepage wurde von der totalitäre Justiz in der Schweiz
gesperrt. Die Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux verordnete
Schweizer Providern die Webseiten www.appel-au-peuple.org,
de.geocities.com/justicecontrol www.swiss-corruption.com, www.swissjustice.net
etc. zu sperren. Sollten die Provider der Aufforderung nicht Folge leisten, würden
sie mit Busse oder Gefängnis bestraft. Begründung: Gemäss Artikel
177 des waadtländischen Strafgesetzbuches müsse der Zugang zu solchen
Dokumenten wegen Ehrverletzung verboten werden. Von gesetzeswegen darf die
Dessaux gar nicht mit kantonalem Recht ausserkantonalen Providern
Vorschriften machen und es widerspricht Emrk Art. 10 Recht
auf Meinungsäusserung.
Im Ausland kann problemlos auf die Seiten zugegriffen werden und die Site führt
Missstände in der schweizerischen Justiz auf, welche das Volk nicht wissen
darf.
Anmerkung: In der der neuen
schweizerischen Strafprozessordnung wird wieder das Ermächtigungsverfahren des
Feudalen Aciene Régime eingeführt - das Ermächtigungsverfahren wurde am
01.01.05 im Kanton Zürich angesichts der chronischen Amtsmissbräuche wieder
eingeführt und der Vater der schweizerischen Strafprozessordnung ist der
erimetierte Zürcher Strafrechtsprofessor Niklaus Schmid.
Art. 7 Abs 2 lit b
Verfolgungszwang: Die Kantone können vorsehen, dass die Strafverfolgung der
Mitglieder ihrer Vollziehungs- und Gerichtsbehörden wegen im Amt begangener
Verbrechen oder Vergehen von der Ermächtigung einer nicht richterlichen Behörde
abhängt. [Im
Klartext: die Amtsstelle wird ohne Untersuchung ein Persilschein in Form eines
Nichteintretensbeschluss ausstellen (Protektion
durchs Obergericht) =>
Die Gesetze gelten fürs Volk, nicht für uns / vor dem Gesetz sind nicht alle
gleich.Widerspricht dem Fairnessgebot: Verbot des Rechtsmissbrauchs.]
vgl.: Franz
Riklin: von der Aufklärung verschont