News vom  Schiessverein Wollishofen

 

An der GV 2008 wurde Walter Aeberli als Präsident einstimmig gewählt .

Sehr verehrte Schützen und Schützinnen

Der erste Teil vom Bezirksverbandschiessen ist Geschichte.

Bereits waren 429 Teilnehmer in Höngg. ( 2007 waren es total 816 ).

Wir erwarten nochmals 400 Teilnehmer. Damit dieses Ziel erreicht wird muss nochmals die Werbetrommel bewegt werden.

 

Unser sehr geschätzter langjähriger Präsident ERWIN LANDOLT ist gestorben+++RIP+++

Erwins Bestattung fand am 26. März (Mittwoch) um 14 h im Friedhof Manegg statt.

 

 

Für Pistolenschützen: Ordonnanzpistolen Kal. 7.65 und 9mm gelten als Grosskaliber.

Die Schiesszeiten für alle Kaliber wurden eingeschränkt.

Die erlaubten Zeiten dafür sind:  10.00 - 11.30

 

Obligatorisches Programm (BP)                      G E W E H R

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                                                   Standblätter

? 1. Uebung: 21. April      (Samstag 8 h - 12 h)   bis 11:30 h

? 2. Uebung: 5. Mai         (Samstag 8 h - 12 h)   bzw 15:30 h

? 3. Uebung: 9. Juni        (Samstag 8 h - 12 h)

? 4. Uebung: 25. August   (Samstag 8 h - 12 h & 14 h bis 16 h)

? 5. Uebung: 30. August   (Donnerstag 15 h - 18 h, nur BP)

 

Wettkämpfe (Freiwilliges Programm)

 

? ALBISGüETLIVERBAND-SCHIESSEN:

  Vorschiessen am 21. April (Sa) 14 h - 18 h (GK bis 16 h)

  Hauptschiessen: am 3. Mai (Do) Gw & P 15-19 h (GK ab 17 h)

       und am 5. Mai (Sa) Gewehr 8 h - 12 h, Pistole ab 10 h

 

? EIDGENöSSISCHES FELDSCHIESSEN:

  Vorschiessen:    11. Mai Gewehr & Pistole/GK 17 h - 19 h

  Hauptschiessen:  1. Juni (Fr) Gw & Pist/GK 17 h - 19 h

  2. Juni (Sa) Gw & Pist/GK 10 - 12 h; Gewehr auch 14 - 16 h

 

? BEZIRKSVERBANDS-SCHIESSEN im Stand Schwamendingen-Probstei:

  1. Tag: 8. Juni (Fr)   Gw & Pist 16 h - 19 h

  2. Tag: 9. Juni (Sa)   Gw & Pist  9 h - 12 h

  3. Tag: 15. Juni (Fr)  Gw & Pist 16 h - 19 h

  4. Tag: 16. Juni (Sa)  Gw & Pist  9 h - 12 h

 

? 9./16. Juni (Samstage) Wettschiessen Jungschützen/Junioren

? 1. September (Samstag) Feldmeisterschaft Walenstadt

? 6. Oktober (abends)    Nachtschiessen in Unterägeri

 

? an jeder Uebung        KANTONALSTICH des Kantonal-SV

? April und Mai:         SEKTIONSMEISTERSCHAFT des SSV

? April und Mai:         FELDSCHLöSSLI-Stich

? April bis Juni         EINZELWETTSCHIESSEN des SSV

 

Die günstigste Schiesszeit für "Freiwillige": früh am Morgen!

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                                                 P I S T O L E

Bundesprogramm und Vereinsübungen                *************

 

? 1. Uebung: 21. April       (Samstagmorgen 10 h - 12 h)

? 2. Uebung: 5. Mai          (Samstagmorgen 10 h - 12 h)

? 3. Uebung: 9. Juni         (Samstagmorgen 10 h - 12 h)

? 4. Uebung: 25. August  (Samstag 10 h - 12 h & 14 h bis 16 h)

? Endschiessen: 22. September (Samstagnachmittag 14 h - 17 h)

 

ALBISGüETLIVERBANDSCHIESSEN, FELDSCHIESSEN, BEZIRKSVERBANDS-

SCHIESSEN: siehe die Daten hier oben bei 'Gewehr'.

 

Ordonnanzpistolen werden als Grosskaliber (GK) bezeichnet

Für das FREIWILLIGE PROGRAMM der Pistolensektion ist im Schiess-

stand ein besonderes Standblatt erhältlich. An allen Uebungen

kann man die Stiche der Eidg. PISTOLEN-KONKURRENZ schiessen.

 

Fürs SCHIESSEN AUF 25 m bestehen mehrere Gelegenheiten. Interes-

senten melden sich bei Ursi Blöchlinger.


 

Jahresbeitrag

 

Angehörige der Armee (AdA), welche einzig das Bundesprogramm schiessen und/oder am Feldschiessen mitmachen möchten, brauchen deswegen weder Vereinsmitglieder zu werden noch sonst einen Beitrag zu bezahlen; sie gelten nämlich als Teilnehmer am Schiessbetrieb. An ihrer Stelle entschädigt der Bund den Verein. Sie dürfen auch ohne weiteres Munition für Probeschüsse kaufen.

 

Wer aber sonst beim Verein schiessen will und noch nicht Mitglied ist, meldet sich als Vereinsmitglied schriftlich an - am besten anlässlich einer Schiessübung. Der Jahresbeitrag beträgt 10 Fr; dazu kommen 15 Fr. für Gebühren an übergeordnete Vereine und Verbände. Ferner ist von den Nicht-AdA eine Schiessgebühr von 8 Fr. fürs Bundesprogramm zu bezahlen und von allen Mitgliedern bei irgendwel­chen Anlässen des Freiwilligen Programms eine Lizenzgebühr von 21 Fr. pro Jahr und von 3 Fr. pro Stich.

 

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

 

? Schiesspflichtig sind die Angehörigen der Armee, soweit sie 1973 oder später geboren sind, aber: Im Jahr seiner Entlassung ist niemand mehr schiesspflichtig.

? Auf Grund des Waffengesetzes gilt: Wer an einer Schiessveranstal­tung unseres Vereins teilnimmt, braucht für das Mitführen der unge­ladenen Waffe keine Waffentragbewilligung. Die Munition muss von der Waffe getrennt sein.

? Standblatt-/Munitionsausgabe: in der Vorhalle des Stands

? Das Tragen eines Schalen-Gehörschutzes im Schiessstand ist für Schützen und Warner obligatorisch. Solche Geräte sind bei der Standblattausgabe erhältlich.

? Das ganze Bundesprogramm, wenn man es einmal angefangen hat, ist ohne Unterbrechung fertig zu schiessen.

 

Wichtig für Gewehrschützen:

? Beim ersten Schiessen das Schiessbüchlein oder den Leistungsaus­weis mitbringen! Angehörige der Armee und Schützen mit Leihwaffen bringen zur Einsichtnahme auch das Dienstbüchlein mit.

? Sturmgewehre 90: im Schiessstand nur ausgepackt, Magazin entfernt, Verschluss in offener Stellung arretiert, Seriefeuersperre weiss, Waffe gesichert

 

Für Pistolenschützen wichtig: Für Einzelfeuer einzeln laden! Nach jedem Schiessen die Waffe sichern und mit offenem Verschluss auf der Ladebank ablegen! Nie die Pistole mit dem eingesetzten Magazin herumtragen! Mit der Ordonnanzpistole ist beidhändiges Schiessen bei allen Stichen des Schw. Schiesssportverbands (SSV) erlaubt.