News vom Schiessverein
Wollishofen
An der GV 2008 wurde Walter Aeberli als Präsident einstimmig gewählt .
Sehr verehrte Schützen und Schützinnen
Der erste Teil vom Bezirksverbandschiessen ist Geschichte.
Bereits waren 429 Teilnehmer in Höngg. ( 2007 waren es total 816 ).
Wir erwarten nochmals 400 Teilnehmer. Damit dieses Ziel erreicht wird muss nochmals die Werbetrommel bewegt werden.
Unser sehr geschätzter langjähriger Präsident ERWIN LANDOLT ist gestorben+++RIP+++
Erwins Bestattung fand am 26. März (Mittwoch) um 14 h im Friedhof Manegg statt.
Für Pistolenschützen: Ordonnanzpistolen Kal. 7.65 und 9mm gelten als Grosskaliber.
Die Schiesszeiten für alle Kaliber wurden eingeschränkt.
Die erlaubten Zeiten dafür sind: 10.00 - 11.30
Obligatorisches
Programm (BP)
G E W E H R
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Standblätter
?
1. Uebung: 21. April (Samstag 8 h -
12 h) bis 11:30
h
?
2. Uebung: 5. Mai
(Samstag 8 h - 12 h)
bzw 15:30 h
?
3. Uebung: 9. Juni
(Samstag 8 h - 12 h)
?
4. Uebung: 25. August
(Samstag 8 h - 12 h & 14 h bis 16 h)
?
5. Uebung: 30. August
(Donnerstag 15 h - 18 h, nur BP)
Wettkämpfe
(Freiwilliges Programm)
?
ALBISGüETLIVERBAND-SCHIESSEN:
Vorschiessen am 21. April (Sa) 14 h - 18
h (GK bis 16 h)
Hauptschiessen: am 3. Mai (Do) Gw &
P 15-19 h (GK ab 17 h)
und am 5.
Mai (Sa) Gewehr 8 h - 12 h, Pistole ab 10 h
?
EIDGENöSSISCHES FELDSCHIESSEN:
Vorschiessen: 11. Mai Gewehr &
Pistole/GK 17 h - 19 h
Hauptschiessen: 1. Juni (Fr) Gw & Pist/GK 17 h - 19
h
2. Juni (Sa) Gw & Pist/GK 10 - 12 h;
Gewehr auch 14 - 16 h
?
BEZIRKSVERBANDS-SCHIESSEN im Stand
Schwamendingen-Probstei:
1. Tag: 8. Juni (Fr) Gw & Pist 16 h - 19
h
2. Tag: 9. Juni (Sa) Gw & Pist 9 h - 12 h
3. Tag: 15. Juni (Fr) Gw & Pist 16 h - 19
h
4. Tag: 16. Juni (Sa) Gw & Pist 9 h - 12 h
?
9./16. Juni (Samstage) Wettschiessen
Jungschützen/Junioren
?
1. September (Samstag) Feldmeisterschaft Walenstadt
?
6. Oktober (abends)
Nachtschiessen in Unterägeri
?
an jeder Uebung
KANTONALSTICH des Kantonal-SV
?
April und Mai:
SEKTIONSMEISTERSCHAFT des SSV
?
April und Mai:
FELDSCHLöSSLI-Stich
?
April bis Juni
EINZELWETTSCHIESSEN des SSV
Die
günstigste Schiesszeit für "Freiwillige": früh am
Morgen!
-
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Bundesprogramm
und Vereinsübungen
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?
1. Uebung: 21. April
(Samstagmorgen 10 h - 12 h)
?
2. Uebung: 5. Mai
(Samstagmorgen 10 h - 12 h)
?
3. Uebung: 9. Juni
(Samstagmorgen 10 h - 12 h)
?
4. Uebung: 25. August (Samstag 10 h
- 12 h & 14 h bis 16 h)
?
Endschiessen: 22. September (Samstagnachmittag 14 h - 17
h)
ALBISGüETLIVERBANDSCHIESSEN,
FELDSCHIESSEN, BEZIRKSVERBANDS-
SCHIESSEN:
siehe die Daten hier oben bei 'Gewehr'.
Ordonnanzpistolen
werden als Grosskaliber (GK) bezeichnet
Für
das FREIWILLIGE PROGRAMM der Pistolensektion ist im
Schiess-
stand
ein besonderes Standblatt erhältlich. An allen
Uebungen
kann
man die Stiche der Eidg. PISTOLEN-KONKURRENZ schiessen.
Fürs
SCHIESSEN AUF 25 m bestehen mehrere Gelegenheiten.
Interes-
senten
melden sich bei Ursi Blöchlinger.
Jahresbeitrag
Angehörige
der Armee (AdA), welche einzig das Bundesprogramm schiessen und/oder am
Feldschiessen mitmachen möchten, brauchen deswegen weder Vereinsmitglieder zu
werden noch sonst einen Beitrag zu bezahlen; sie gelten nämlich als
Teilnehmer am Schiessbetrieb. An ihrer Stelle entschädigt der Bund den
Verein. Sie dürfen auch ohne weiteres Munition für Probeschüsse
kaufen.
Wer
aber sonst beim Verein schiessen will und noch nicht Mitglied ist, meldet sich
als Vereinsmitglied schriftlich an - am besten anlässlich einer
Schiessübung. Der Jahresbeitrag beträgt 10 Fr; dazu kommen 15 Fr. für Gebühren
an übergeordnete Vereine und Verbände. Ferner ist von den Nicht-AdA eine
Schiessgebühr von 8 Fr. fürs Bundesprogramm zu bezahlen und von allen
Mitgliedern bei irgendwelchen Anlässen des Freiwilligen Programms eine
Lizenzgebühr von 21 Fr. pro Jahr und von 3 Fr. pro
Stich.
ALLGEMEINE
BEMERKUNGEN
?
Schiesspflichtig sind die Angehörigen der Armee, soweit sie 1973 oder später
geboren sind, aber: Im Jahr seiner Entlassung ist niemand mehr
schiesspflichtig.
?
Auf Grund des Waffengesetzes gilt: Wer an einer Schiessveranstaltung
unseres Vereins teilnimmt, braucht für das Mitführen der ungeladenen Waffe
keine Waffentragbewilligung. Die Munition muss von der Waffe getrennt
sein.
?
Standblatt-/Munitionsausgabe: in der Vorhalle des
Stands
?
Das Tragen eines Schalen-Gehörschutzes im Schiessstand ist für Schützen und
Warner obligatorisch. Solche Geräte sind bei der Standblattausgabe
erhältlich.
?
Das ganze Bundesprogramm, wenn man es einmal angefangen hat, ist ohne
Unterbrechung fertig zu schiessen.
Wichtig
für Gewehrschützen:
?
Beim ersten Schiessen das Schiessbüchlein oder den Leistungsausweis
mitbringen! Angehörige der Armee und Schützen mit Leihwaffen bringen zur
Einsichtnahme auch das Dienstbüchlein mit.
?
Sturmgewehre 90: im Schiessstand nur ausgepackt, Magazin entfernt, Verschluss in
offener Stellung arretiert, Seriefeuersperre weiss, Waffe
gesichert
Für
Pistolenschützen wichtig: Für Einzelfeuer einzeln laden! Nach jedem
Schiessen die Waffe sichern und mit offenem Verschluss auf der Ladebank ablegen!
Nie die Pistole mit dem eingesetzten Magazin herumtragen! Mit der
Ordonnanzpistole ist beidhändiges Schiessen bei allen Stichen des Schw.
Schiesssportverbands (SSV) erlaubt.