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26.10.02

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Amnestiegesuch
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Willkommen auf der Website von Hermann Leu

Eine gute Beschreibung der Situation von Hermann Leu vermittelt der Bericht "Der Bund 26.Oktober 2002"

10 Jahre Gefängnis - wegen 247 Gramm Haschisch  (Autor : Walter Däpp)

http://www.ebund.ch/ebund.asp?SOURCE=/Publications/DER_BUND/2002/250/STADT-REGION/156018.html

 

Ein junger Berner sitzt seit Jahren in Indien in Haft - wegen eines Drogenvergehens, das hier kaum der Rede wert wäre.

Schon drei Bundesräte haben sich in Indien für ihn eingesetzt - vergeblich: Der 37-jährige Berner Hermann Leu ist seit 1995 in Goa gefangen. Nun hofft er noch auf ein Amnestiegesuch, das seine Familie an Indien richtet.

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Goa ein exotisches Stück Land an der Westküste Indiens, 600 Kilometer südlich von Bombay, das in Reiseprospekten als Ferienmekka «mit 100 km Sandstrand» oder als «einstiges Hippieparadies» mit «komfortablen Hotels, wohl schmeckendem Essen und fröhlichen Menschen» gerühmt wird und mit dem Belair-Charter nur noch neun Stunden von der Schweiz entfernt ist.
Für den nun 37-jährigen Berner Hermann «Mände» Leu liegt Goa allerdings unendlich weit weg von seiner Heimat nicht Stunden, sondern Jahre. Und es ist für ihn, den gelernten Automechaniker und einst lebensfrohen Aussteiger und Pendler zwischen den Welten, vom Paradies zur Hölle geworden. Mände verbüsst hier, im heruntergekommenen Gefängnis «Fort Aguada Jail», seit gut siebeneinhalb Jahren eine zehnjährige Gefängnisstrafe: Er hatte in Goa allzu unbekümmert gekifft und mit kleinen Mengen Haschisch herumgedealt und war von der Polizei am 21. Februar 1995 mit 247 Gramm Haschisch erwischt worden.

Am 28. Februar 1995, etwa um halb sechs Uhr früh, traf die Schreckensnachricht telefonisch bei Mändes Eltern in Bern ein «wie ein Blitz aus heiterem Himmel»: Ein gewisser Agnelo Godinho teilte ihnen damals mit, Mände sei wegen Drogenbesitzes in Panjim inhaftiert worden. Doch er, Godinho, sei für vorerst 2000 US-Dollar bereit, sich für ihn einzusetzen, einen Anwalt zu engagieren und zu versuchen, ihn freizukaufen. Wenige Tage später bestätigte das Schweizer Konsulat in Bombay die Inhaftierung, und am 2. März 1995 gelang es Mände, über seinen Mittelsmann per Fax auch einen ersten Brief an seine Eltern zu übermitteln. «Bitte verzeiht mir», schrieb er, «dass Ihr auf so unangenehme Weise erfahren musstet, was geschah. Muss mich kurz fassen, da ich eigentlich nicht schreiben dürfte im Moment.» Trotz der
gebotenen Eile versuchte er in diesem Brief dann doch noch, zuversichtlich zu sein: «Alle versprechen mir, dass ich etwa nach drei bis sechs oder acht Monaten raus bin. (...) Es ist hektisch, der Wärter flippt ein wenig. Nochmals sorry und vielen herzlichen Dank. Denke oft an Euch. Mände.»

Das drakonische Urteil

Doch die Zuversicht war verfrüht. Mände, dem nach mehrmaligen Aufenthalten in Nepal (wo er Schmuck herstellte) und in Indien die repressiven indischen Drogengesetze eigentlich vertraut gewesen waren, war in Goa mit mehreren Dutzend anderen Ausländern ins Gefängnis gesteckt worden. Dort wartete er fast eineinhalb Jahre bis zu seinem Prozess und das Urteil war niederschmetternd: Am 9. August 1996 sprach ihn das Gericht in Mapuca wegen Besitzes von Haschisch («for possession of 127 grams charas and 120 grams charas powder») schuldig und verurteilte ihn zu 10 Jahren Gefängnis und 100'000 Rupien (3000 Franken) Busse oder bei Nichtbezahlung zu weiteren 2 Jahren Gefängnis. Am 28. August 1997 wurde Hermann Leus Rekurs vor dem High Court in Mumbai abgelehnt, und am 7. September 1998 bestätigte auch die dritte Instanz den Schuldspruch: Ohne detaillierte Begründung schmetterte der «Supreme Court of India» die Eingabe von Leus Anwalt ab und hielt im schriftlichen Urteil bloss kurz und bündig fest: «The special leave petition is dismissed.»

Auf dem Fussboden

Das war für Mände ein vernichtendes Verdikt. Es bedeutete, dass er nun riskiert, bis zum Ablauf der zehnjährigen Gefängnisstrafe am 21. Februar 2005 hinter Gittern ausharren zu müssen. Im alten
Fort Aguada Jail muss er tagsüber arbeiten und die Nächte in einer überbelegten Zelle auf dem Fussboden verbringen ausgestattet bloss mit Wolldecke und Leintuch.
So vegetiert er nun seit siebeneinhalb Jahren dahin. Er arbeitete in der Gefängnisschneiderei, musste diesen Job aber wegen Hautausschlägen durch Überkleider, die mit ätzenden Chemikalien gegen Schaben behandelt waren aufgeben; daraufhin betreute er die Gefängniskantine, und schliesslich war er längere Zeit Küchenchef. Doch einheimische Insassen intrigierten gegen ihn, liessen es nicht länger zu, dass ein Fremder dieses offenbar gefragte Amt versah. Nun hofft er, in der Schreinerei unterzukommen.

Gesundheitliche Probleme

Eingezwängt in den Gefängnisalltag mit seinen rüden eigenen Gesetzen und abgenabelt vom Rest der Welt versucht Mände, sich immer wieder aufzurappeln. Doch vieles staucht ihn auch immer und immer wieder zusammen. Er sei oft einsam, zusammen mit Mördern und anderen Schwerverbrechern inhaftiert, erzählt seine Schwester Christine Leu. Ein Pakistani, mit dem er sich gut verstanden habe, sei nach schwerer Krankheit gewissermassen in seinen Armen gestorben. Schlägereien und Schikanierereien unter den Insassen seien häufig. Mände habe auch immer wieder gesundheitliche Schwierigkeiten: Rücken- und Zahnschmerzen und auch psychische Probleme. Im Sommer 2000 habe ein Abszess, der aus einem Mückenstich entstanden sei, operiert werden müssen. Die Gefangenen in Goa versuchen nun, die infektiösen Mückenstiche mit zerriebenen Antibiotika-Tabletten zu behandeln.

«In dem Dreckloch»

In seinem letzten Brief schreibt Mände, in den vergangenen Monaten habe er die bisher «schlimmsten Tiefstände durchlebt»: «Bin jetzt seit siebeneinhalb Jahren in dem Dreckloch, und mir wird langsam bewusst, dass es vermutlich noch die verbleibenden zweieinhalb Jahre dauern wird, bis ich raus komme. Und es ist leider überhaupt nicht so, dass man sich sagen kann, es ist ja nur noch ein Viertel. Es ist kein Trost, sondern eher das Gegenteil.» Im Laufe der Jahre hatte Mände immer wieder Hoffnung geschöpft umsonst. Die Schweizer Botschaft in Indien und die Sektion für konsularischen Schutz des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) haben sich zwar sehr für ihn eingesetzt, seine Akten beim EDA füllen inzwischen mehrere Bundesordner. Doch letztlich sind auch Interventionen auf höchster politischer Ebene erfolglos geblieben.

Drei Bundesräte

«Die erdrückende Strafe für Ihren Sohn als Folge seiner Unbesonnenheit berührt auch mich zutiefst», hatte Bundespräsident Flavio Cotti im Oktober 1998 Mändes Eltern geschrieben und in Aussicht gestellt, er werde sich im Rahmen seines bevorstehenden offiziellen Besuchs in Indien für eine «wohlwollende Behandlung» des inzwischen eingereichten Gnadengesuchs einsetzen. Im September 1999 bat auch Bundespräsidentin Ruth Dreifuss in einem Brief an den Präsidenten der Indischen Republik um Mändes Freilassung. Und Mändes Schwester Christine Leu schrieb sie: «Ich verstehe sehr gut, dass diese Situation für Sie und Ihre Familie und für Ihren Bruder sehr schwierig ist. Sie dürfen sicher sein, dass das EDA und ich diesen Fall mit grösster Aufmerksamkeit verfolgen.» Diese bundesrätlichen Interventionen brachten aber nichts: Am 31. Januar 2000 teilte das indische Aussenministerium kommentarlos mit, das Gnadengesuch sei abgelehnt worden. Das EDA bemühte und bemüht sich weiterhin, auch Bundesrat Joseph Deiss machte Mändes Eltern im August 2001 in einem Brief Mut: «Angesichts der am schweizerischen Recht gemessen sehr harten Strafe von zehn Jahren und der schlechten gesundheitlichen Verfassung Ihres Sohnes ist es mir auch weiterhin ein wichtiges Anliegen, aus humanitären Gründen auf eine vorzeitige Haftentlassung für Ihren Sohn hinzuarbeiten.» Bei seiner geplanten Indienreise werde er seine Gesprächspartner «ein weiteres Mal auf das Schicksal Ihres Sohnes hinweisen und auf eine Haftüberstellung hinwirken». Doch auch diese im April 2002 von Bundesrat Deiss persönlich beim indischen Innenminister und beim Aussenminister vorgebrachte Demarge blieb wirkungslos. Inzwischen seien zwar die meisten ausländischen Drogendelinquenten, die in der Razzia von 1995 festgenommen worden waren, frei doch Mände müsse weiterhin im Central Jail von Aguada ausharren, berichtet Christine Leu.

Die letzte Hoffnung

Nun unternimmt Mändes Familie einen letzten verzweifelten Versuch: In einem Amnestiegesuch bittet sie den indischen Staatspräsidenten A.P.J. Kalam «respektvoll», Mände am 26. Januar 2003, am indischen Nationalfeiertag, freizulassen. Acht Jahre Gefängnis, schreiben sie, seien doch genug «sowohl als Strafe als auch als Abschreckung». Und: Mändes Führung im Fort Aguada Jail werde immer wieder als beispielhaft bezeichnet. Die Familie hofft, dass auch Aussenstehende dem Amnestiegesuch Nachachtung verschaffen (http://www.hermann.leu.ch.vu). Auch das EDA stellt sich dahinter, wie Hans-Peter Heiniger sagt: «Ja, wir unterstützen das Begehren, werden es den indischen Behörden durch die Schweizer Botschaft in Indien offiziell überreichen lassen.» Die Inder seien bei allen bisherigen Kontakten «nett und zuvorkommend» gewesen, doch: In Indien gebe es keine gesetzliche Grundlage, die eine Überstellung Hermann Leus in die Schweiz ermögliche und ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz werde von Indien blockiert.

«Genug gelitten»

Christine Leu wird ihren Bruder demnächst erneut im Gefängnis besuchen es wird, wie sie ahnt, keine einfache Reise sein. Mändes Eltern bringen es nicht mehr übers Herz, ihren Sohn nochmals «in diesem elenden Knast» anzutreffen. 1999 weilten sie zwei Wochen in Goa, durften Mände viermal sehen doch der Abschied sei dann «für alle drei furchtbar gewesen». Seine Frau habe geweint, ihm habe es die Kehle zugeschnürt, sagt der Vater: «Mände war immer gutmütig, er hat sich gegen Ungerechtigkeiten gestemmt, hätte niemandem etwas zuleide tun können. Und mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis für seinen naiven, unbekümmerten Umgang mit Haschisch hat er nun doch genug gelitten. Wir bitten den indischen Präsidenten, dieses Drama endlich zu beenden und Gnade walten zu lassen.»
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In der Schweiz eine Bagatelle

wd. 247 Gramm Haschisch brachten Mände Leu in Indien für 10 Jahre ins Gefängnis in der Schweiz wäre sein Fall ein Bagatellfall: Er käme laut Berner Gerichtsbehörden mit einer Busse von einigen Hundert Franken und einer bedingten Gefängnisstrafe von einigen Tagen davon.
In Indien beträgt das Strafmass für «kleine» Mengen von harten Drogen 1 Jahr, für weiche Drogen 6 Monate. 1995 verstand man unter «kleinen Mengen» zum Beispiel 5 Gramm Haschisch, heute sind es 100 Gramm. Vergehen mit grösseren Mengen Drogen werden gemäss offiziellen Angaben mit mindestens 10 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100'000 Rupien bestraft ob die Drogen gehandelt, importiert oder für den Selbstkonsum bestimmt sind. Das EDA mahnt denn auch zur Vorsicht (http://www.eda.admin.ch ). In Indien würden «Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet». Es gebe «keine Begnadigungsmöglichkeit», die Haftbedingungen seien «prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.)».

134 Schweizer in Haft

Nach Auskunft des EDA sind gegenwärtig 134 Schweizer wegen Drogendelikten im Ausland im Gefängnis gesamthaft, bezogen auf alle möglichen Delikte, sind es 343. Allein in diesem Jahr sind wieder 54 Schweizer Drogendelinquenten inhaftiert worden: 10 in den USA, 5 in Deutschland, 4 in Thailand, je 3 in Griechenland, Ecuador und Marokko, je 2 in Brasilien, Indien, Kolumbien, Philippinen, Senegal und Tschechien, je einer in Finnland, Indonesien, Italien, Kanada, Kenia, Kongo, Kuba, Neuseeland, Österreich, Peru, Portugal, Türkei, Venezuela und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wie die «Sonntags-Zeitung» berichtet hat, werden demnächst drei Schweizer Drogendelinquenten von Thailand in die Schweiz überstellt. Weitere drei Schweizer, die mit grossen Mengen harter Drogen gedealt hatten, verbüssen dort noch drakonische Gefängnisstrafen zwischen 33 und 40 Jahren.

Kleiner, aber aufwändiger Fall

Verglichen mit diesen und anderen Fällen ist der Fall Hermann Leu vom Delikt her «ein sehr kleiner Fall», vom drastischen Strafmass her gesehen gehört er aber zu jenen Fällen, die von der Sektion Konsularischer Schutz des EDA einen sehr grossen Einsatz erfordern. Schon 1998, als der indische Supreme Court Leus Rekurs ablehnte, sprach das EDA von einem «nur sehr schwer verständlichen Entscheid». Es unterstützt nun auch Leus Amnestiegesuch ausdrücklich.
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Zur Person

Hermann «Mände» Leu
geboren am 1. Mai 1965 in Bern, gelernter Automechaniker, wurde am 21. Februar 1995 in Panjim, Goa, mit 247 g Haschisch verhaftet.
10 Jahre Gefängnis
Am 9. August 1996 wurde er verurteilt. Trotz höchsten politischen Interventionen ist er noch in Haft.
Das Amnestiegesuch
Mändes letzte Hoffnung ist ein Amnestiegesuch an Indiens Präsidenten Shri A. P. J. Kalam in Neu-Delhi (http://www.hermann.leu.ch.vu).


 

 

 

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Stand: 26.10.02