Willkommen auf der Website
von Hermann Leu
Eine gute Beschreibung der Situation von Hermann Leu
vermittelt der Bericht "Der Bund 26.Oktober 2002"
10 Jahre Gefängnis - wegen 247 Gramm Haschisch (Autor :
Walter Däpp)
http://www.ebund.ch/ebund.asp?SOURCE=/Publications/DER_BUND/2002/250/STADT-REGION/156018.html
Ein junger Berner sitzt seit Jahren in Indien in
Haft - wegen eines Drogenvergehens, das hier kaum der Rede wert wäre.
Schon drei Bundesräte haben sich in Indien für ihn
eingesetzt - vergeblich: Der 37-jährige Berner Hermann Leu ist seit 1995 in
Goa gefangen. Nun hofft er noch auf ein Amnestiegesuch, das seine Familie an
Indien richtet.
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Goa ein exotisches Stück Land an der Westküste Indiens,
600 Kilometer südlich von Bombay, das in Reiseprospekten als Ferienmekka
«mit 100 km Sandstrand» oder als «einstiges Hippieparadies» mit
«komfortablen Hotels, wohl schmeckendem Essen und fröhlichen Menschen»
gerühmt wird und mit dem Belair-Charter nur noch neun Stunden von der
Schweiz entfernt ist.
Für den nun 37-jährigen Berner Hermann «Mände» Leu liegt Goa allerdings
unendlich weit weg von seiner Heimat nicht Stunden, sondern Jahre. Und es
ist für ihn, den gelernten Automechaniker und einst lebensfrohen Aussteiger
und Pendler zwischen den Welten, vom Paradies zur Hölle geworden. Mände
verbüsst hier, im heruntergekommenen Gefängnis «Fort Aguada Jail», seit gut
siebeneinhalb Jahren eine zehnjährige Gefängnisstrafe: Er hatte in Goa allzu
unbekümmert gekifft und mit kleinen Mengen Haschisch herumgedealt und war
von der Polizei am 21. Februar 1995 mit 247 Gramm Haschisch erwischt worden.
Am 28. Februar 1995, etwa um halb sechs Uhr früh, traf die
Schreckensnachricht telefonisch bei Mändes Eltern in Bern ein «wie ein Blitz
aus heiterem Himmel»: Ein gewisser Agnelo Godinho teilte ihnen damals mit,
Mände sei wegen Drogenbesitzes in Panjim inhaftiert worden. Doch er, Godinho,
sei für vorerst 2000 US-Dollar bereit, sich für ihn einzusetzen, einen
Anwalt zu engagieren und zu versuchen, ihn freizukaufen. Wenige Tage später
bestätigte das Schweizer Konsulat in Bombay die Inhaftierung, und am 2. März
1995 gelang es Mände, über seinen Mittelsmann per Fax auch einen ersten
Brief an seine Eltern zu übermitteln. «Bitte verzeiht mir», schrieb er,
«dass Ihr auf so unangenehme Weise erfahren musstet, was geschah. Muss mich
kurz fassen, da ich eigentlich nicht schreiben dürfte im Moment.» Trotz der
gebotenen Eile versuchte er in diesem Brief dann doch noch, zuversichtlich
zu sein: «Alle versprechen mir, dass ich etwa nach drei bis sechs oder acht
Monaten raus bin. (...) Es ist hektisch, der Wärter flippt ein wenig.
Nochmals sorry und vielen herzlichen Dank. Denke oft an Euch. Mände.»
Das drakonische Urteil
Doch die Zuversicht war verfrüht. Mände, dem nach mehrmaligen Aufenthalten
in Nepal (wo er Schmuck herstellte) und in Indien die repressiven indischen
Drogengesetze eigentlich vertraut gewesen waren, war in Goa mit mehreren
Dutzend anderen Ausländern ins Gefängnis gesteckt worden. Dort wartete er
fast eineinhalb Jahre bis zu seinem Prozess und das Urteil war
niederschmetternd: Am 9. August 1996 sprach ihn das Gericht in Mapuca wegen
Besitzes von Haschisch («for possession of 127 grams charas and 120 grams
charas powder») schuldig und verurteilte ihn zu 10 Jahren Gefängnis und
100'000 Rupien (3000 Franken) Busse oder bei Nichtbezahlung zu weiteren 2
Jahren Gefängnis. Am 28. August 1997 wurde Hermann Leus Rekurs vor dem High
Court in Mumbai abgelehnt, und am 7. September 1998 bestätigte auch die
dritte Instanz den Schuldspruch: Ohne detaillierte Begründung schmetterte
der «Supreme Court of India» die Eingabe von Leus Anwalt ab und hielt im
schriftlichen Urteil bloss kurz und bündig fest: «The special leave petition
is dismissed.»
Auf dem Fussboden
Das war für Mände ein vernichtendes Verdikt. Es bedeutete, dass er nun
riskiert, bis zum Ablauf der zehnjährigen Gefängnisstrafe am 21. Februar
2005 hinter Gittern ausharren zu müssen. Im alten
Fort Aguada Jail muss er tagsüber arbeiten und die Nächte in einer
überbelegten Zelle auf dem Fussboden verbringen ausgestattet bloss mit
Wolldecke und Leintuch.
So vegetiert er nun seit siebeneinhalb Jahren dahin. Er arbeitete in der
Gefängnisschneiderei, musste diesen Job aber wegen Hautausschlägen durch
Überkleider, die mit ätzenden Chemikalien gegen Schaben behandelt waren
aufgeben; daraufhin betreute er die Gefängniskantine, und schliesslich war
er längere Zeit Küchenchef. Doch einheimische Insassen intrigierten gegen
ihn, liessen es nicht länger zu, dass ein Fremder dieses offenbar gefragte
Amt versah. Nun hofft er, in der Schreinerei unterzukommen.
Gesundheitliche Probleme
Eingezwängt in den Gefängnisalltag mit seinen rüden eigenen Gesetzen und
abgenabelt vom Rest der Welt versucht Mände, sich immer wieder aufzurappeln.
Doch vieles staucht ihn auch immer und immer wieder zusammen. Er sei oft
einsam, zusammen mit Mördern und anderen Schwerverbrechern inhaftiert,
erzählt seine Schwester Christine Leu. Ein Pakistani, mit dem er sich gut
verstanden habe, sei nach schwerer Krankheit gewissermassen in seinen Armen
gestorben. Schlägereien und Schikanierereien unter den Insassen seien
häufig. Mände habe auch immer wieder gesundheitliche Schwierigkeiten:
Rücken- und Zahnschmerzen und auch psychische Probleme. Im Sommer 2000 habe
ein Abszess, der aus einem Mückenstich entstanden sei, operiert werden
müssen. Die Gefangenen in Goa versuchen nun, die infektiösen Mückenstiche
mit zerriebenen Antibiotika-Tabletten zu behandeln.
«In dem Dreckloch»
In seinem letzten Brief schreibt Mände, in den vergangenen Monaten habe er
die bisher «schlimmsten Tiefstände durchlebt»: «Bin jetzt seit siebeneinhalb
Jahren in dem Dreckloch, und mir wird langsam bewusst, dass es vermutlich
noch die verbleibenden zweieinhalb Jahre dauern wird, bis ich raus komme.
Und es ist leider überhaupt nicht so, dass man sich sagen kann, es ist ja
nur noch ein Viertel. Es ist kein Trost, sondern eher das Gegenteil.» Im
Laufe der Jahre hatte Mände immer wieder Hoffnung geschöpft umsonst. Die
Schweizer Botschaft in Indien und die Sektion für konsularischen Schutz des
Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) haben sich
zwar sehr für ihn eingesetzt, seine Akten beim EDA füllen inzwischen mehrere
Bundesordner. Doch letztlich sind auch Interventionen auf höchster
politischer Ebene erfolglos geblieben.
Drei Bundesräte
«Die erdrückende Strafe für Ihren Sohn als Folge seiner Unbesonnenheit
berührt auch mich zutiefst», hatte Bundespräsident Flavio Cotti im Oktober
1998 Mändes Eltern geschrieben und in Aussicht gestellt, er werde sich im
Rahmen seines bevorstehenden offiziellen Besuchs in Indien für eine
«wohlwollende Behandlung» des inzwischen eingereichten Gnadengesuchs
einsetzen. Im September 1999 bat auch Bundespräsidentin Ruth Dreifuss in
einem Brief an den Präsidenten der Indischen Republik um Mändes Freilassung.
Und Mändes Schwester Christine Leu schrieb sie: «Ich verstehe sehr gut, dass
diese Situation für Sie und Ihre Familie und für Ihren Bruder sehr schwierig
ist. Sie dürfen sicher sein, dass das EDA und ich diesen Fall mit grösster
Aufmerksamkeit verfolgen.» Diese bundesrätlichen Interventionen brachten
aber nichts: Am 31. Januar 2000 teilte das indische Aussenministerium
kommentarlos mit, das Gnadengesuch sei abgelehnt worden. Das EDA bemühte und
bemüht sich weiterhin, auch Bundesrat Joseph Deiss machte Mändes Eltern im
August 2001 in einem Brief Mut: «Angesichts der am schweizerischen Recht
gemessen sehr harten Strafe von zehn Jahren und der schlechten
gesundheitlichen Verfassung Ihres Sohnes ist es mir auch weiterhin ein
wichtiges Anliegen, aus humanitären Gründen auf eine vorzeitige
Haftentlassung für Ihren Sohn hinzuarbeiten.» Bei seiner geplanten
Indienreise werde er seine Gesprächspartner «ein weiteres Mal auf das
Schicksal Ihres Sohnes hinweisen und auf eine Haftüberstellung hinwirken».
Doch auch diese im April 2002 von Bundesrat Deiss persönlich beim indischen
Innenminister und beim Aussenminister vorgebrachte Demarge blieb
wirkungslos. Inzwischen seien zwar die meisten ausländischen
Drogendelinquenten, die in der Razzia von 1995 festgenommen worden waren,
frei doch Mände müsse weiterhin im Central Jail von Aguada ausharren,
berichtet Christine Leu.
Die letzte Hoffnung
Nun unternimmt Mändes Familie einen letzten verzweifelten Versuch: In einem
Amnestiegesuch bittet sie den indischen Staatspräsidenten A.P.J. Kalam
«respektvoll», Mände am 26. Januar 2003, am indischen Nationalfeiertag,
freizulassen. Acht Jahre Gefängnis, schreiben sie, seien doch genug «sowohl
als Strafe als auch als Abschreckung». Und: Mändes Führung im Fort Aguada
Jail werde immer wieder als beispielhaft bezeichnet. Die Familie hofft, dass
auch Aussenstehende dem Amnestiegesuch Nachachtung verschaffen (http://www.hermann.leu.ch.vu).
Auch das EDA stellt sich dahinter, wie Hans-Peter Heiniger sagt: «Ja, wir
unterstützen das Begehren, werden es den indischen Behörden durch die
Schweizer Botschaft in Indien offiziell überreichen lassen.» Die Inder seien
bei allen bisherigen Kontakten «nett und zuvorkommend» gewesen, doch: In
Indien gebe es keine gesetzliche Grundlage, die eine Überstellung Hermann
Leus in die Schweiz ermögliche und ein entsprechendes Abkommen mit der
Schweiz werde von Indien blockiert.
«Genug gelitten»
Christine Leu wird ihren Bruder demnächst erneut im Gefängnis besuchen es
wird, wie sie ahnt, keine einfache Reise sein. Mändes Eltern bringen es
nicht mehr übers Herz, ihren Sohn nochmals «in diesem elenden Knast»
anzutreffen. 1999 weilten sie zwei Wochen in Goa, durften Mände viermal
sehen doch der Abschied sei dann «für alle drei furchtbar gewesen». Seine
Frau habe geweint, ihm habe es die Kehle zugeschnürt, sagt der Vater: «Mände
war immer gutmütig, er hat sich gegen Ungerechtigkeiten gestemmt, hätte
niemandem etwas zuleide tun können. Und mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis
für seinen naiven, unbekümmerten Umgang mit Haschisch hat er nun doch genug
gelitten. Wir bitten den indischen Präsidenten, dieses Drama endlich zu
beenden und Gnade walten zu lassen.»
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In der Schweiz eine Bagatelle
wd. 247 Gramm Haschisch brachten Mände Leu in Indien für
10 Jahre ins Gefängnis in der Schweiz wäre sein Fall ein Bagatellfall: Er
käme laut Berner Gerichtsbehörden mit einer Busse von einigen Hundert
Franken und einer bedingten Gefängnisstrafe von einigen Tagen davon.
In Indien beträgt das Strafmass für «kleine» Mengen von harten Drogen 1
Jahr, für weiche Drogen 6 Monate. 1995 verstand man unter «kleinen Mengen»
zum Beispiel 5 Gramm Haschisch, heute sind es 100 Gramm. Vergehen mit
grösseren Mengen Drogen werden gemäss offiziellen Angaben mit mindestens 10
Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100'000 Rupien bestraft ob die Drogen
gehandelt, importiert oder für den Selbstkonsum bestimmt sind. Das EDA mahnt
denn auch zur Vorsicht (http://www.eda.admin.ch
). In Indien würden «Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schon bei
kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen
Gefängnisstrafen geahndet». Es gebe «keine Begnadigungsmöglichkeit», die
Haftbedingungen seien «prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische
Verhältnisse etc.)».
134 Schweizer in Haft
Nach Auskunft des EDA sind gegenwärtig 134 Schweizer wegen Drogendelikten im
Ausland im Gefängnis gesamthaft, bezogen auf alle möglichen Delikte, sind es
343. Allein in diesem Jahr sind wieder 54 Schweizer Drogendelinquenten
inhaftiert worden: 10 in den USA, 5 in Deutschland, 4 in Thailand, je 3 in
Griechenland, Ecuador und Marokko, je 2 in Brasilien, Indien, Kolumbien,
Philippinen, Senegal und Tschechien, je einer in Finnland, Indonesien,
Italien, Kanada, Kenia, Kongo, Kuba, Neuseeland, Österreich, Peru, Portugal,
Türkei, Venezuela und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wie die
«Sonntags-Zeitung» berichtet hat, werden demnächst drei Schweizer
Drogendelinquenten von Thailand in die Schweiz überstellt. Weitere drei
Schweizer, die mit grossen Mengen harter Drogen gedealt hatten, verbüssen
dort noch drakonische Gefängnisstrafen zwischen 33 und 40 Jahren.
Kleiner, aber aufwändiger Fall
Verglichen mit diesen und anderen Fällen ist der Fall Hermann Leu vom Delikt
her «ein sehr kleiner Fall», vom drastischen Strafmass her gesehen gehört er
aber zu jenen Fällen, die von der Sektion Konsularischer Schutz des EDA
einen sehr grossen Einsatz erfordern. Schon 1998, als der indische Supreme
Court Leus Rekurs ablehnte, sprach das EDA von einem «nur sehr schwer
verständlichen Entscheid». Es unterstützt nun auch Leus Amnestiegesuch
ausdrücklich.
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Zur Person
Hermann «Mände» Leu
geboren am 1. Mai 1965 in Bern, gelernter Automechaniker, wurde am
21. Februar 1995 in Panjim, Goa, mit 247 g Haschisch verhaftet.
10 Jahre Gefängnis
Am 9. August 1996 wurde er verurteilt. Trotz höchsten politischen
Interventionen ist er noch in Haft.
Das Amnestiegesuch
Mändes letzte Hoffnung ist ein Amnestiegesuch an Indiens
Präsidenten Shri A. P. J. Kalam in Neu-Delhi (http://www.hermann.leu.ch.vu).