Statuten des Maugler-Clubs

 Art. 1               Name und Sitz

Unter dem Namen Maugler-Club besteht ein Club im Sinne der Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Illgau.

Art. 2               Zweck

Im Vordergrund steht die Kameradschaft, die Geselligkeit und das gemütliche Beisammensein. Unter anderem fördert der Club auch das dunkle schweizerische Bier und sorgt für dessen Anerkennung in der Bevölkerung.

Art. 3               Mittel

Der Club verfügt über ein Vermögen, das gebildet wird durch die Einzahlung von mindestens Fr. 5.-- der eintretenden Gönner, Vermö-genserträge und Zuwendungen von Sponsoren.

Art. 4               Organisation

a)           der Vorstand, der die laufenden Geschäfte besorgt

b)           die Gönner, die den Club unterstützen

Art. 5               Haftung

Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Club-vermögen. Eine persönliche Haftung der Clubmitglieder ist ausge-schlossen.

Illgau, den 25. April 1998     

Der Präsident:                Der Aktuar:

Patrick Betschart            Magnus Bürgler