Art. 1
Name und Sitz
Unter
dem Namen Maugler-Club besteht ein Club im
Sinne der Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Illgau.
Art. 2
Zweck
Im
Vordergrund steht die Kameradschaft, die Geselligkeit und das gemütliche
Beisammensein. Unter anderem fördert der Club auch das dunkle schweizerische
Bier und sorgt für dessen Anerkennung in der Bevölkerung.
Art. 3
Mittel
Der Club verfügt über ein Vermögen,
das gebildet wird durch die Einzahlung von mindestens Fr. 5.-- der eintretenden
Gönner, Vermö-genserträge und Zuwendungen von Sponsoren.
Art. 4
Organisation
a) der Vorstand, der die laufenden Geschäfte besorgt
b)
die Gönner, die den Club unterstützen
Art. 5
Haftung
Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Club-vermögen.
Eine persönliche Haftung der Clubmitglieder ist ausge-schlossen.
Illgau,
den 25. April 1998
Der
Präsident:
Der Aktuar:
Patrick
Betschart Magnus Bürgler