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Die Abteilung Mehrwertsteuer
Eine Anekdote über die Anwendung eines Bundesgesetzes
Der freundliche Bündner im Zollamt nach Österreich nahm meine
Ausfuhrdeklaration entgegen und bemerkte: "Der Minimalwert zur Rückforderung der
Mwst. beträgt nun CHF 400.- nicht 500.- wie in ihrem Formular noch steht.."
Ich
bedankte mich für den Hinweis, verifizierte ihn per Internet und wollte bei der
ESTV ein
paar neue Form 11.49 bestellen.
Es erfolgte ein kurzer Sturm im Wasserglas, indem ich mit der Estv. ein paar
Emails austauschte, worin wir jeweils unseren Standpunkt erklärten. Wer mir
denn meine ursprünglichen Formulare geschickt hätte, wollte ein Genosse
schliesslich wissen und verriet damit eine
undichte Stelle.
Nun,
die Grundlage meiner Recherche bildet ein revidiertes Steuergesetz
vom 01.01.01. Der Haken dabei ist, dass Händler das notwendige Formular 11.49
nicht vorrätig haben und das Formular nicht vom Käufer bezogen werden kann.
Emotional machte ich mich auf eine mühsame Angelegenheit
gefasst. Doch es war viel einfacher als ich dachte. Ich bestellte meine
Formulare einfach woanders und interessierte mich nicht, wer wo eine interne
Weisung verletzte.
Meine Bezugsquelle steht im Internet, ist also auch öffentlich zugänglich, aber wenn jemand mehr wissen will, kann er mich ja fragen;-)
Wie sich damals ein Konzernchef für mein internes Feedback bedankte: "...So bleiben die Probleme unter uns Pfarrerstöchtern..." überraschte mich. Seither wird die Ascom, worin sich einzelne Abteilungen gegenseitig Rechnungen schickten reorganisiert und abgespeckt. Das könnte auch die Bundesverwaltung tun und BR Blocher machte einen Anfang...
Nachtrag: Mein Linktest
bzw. Recherche ergab die folgende Mutation, Zitat: Der Lieferpreis muss mindestens Fr. 300.-- (inkl. MWST) betragen (neue Limite seit 1. Mai 2007).
Und das Gesetz wurde 2011 nochmal kräftig revidiert. Es war ja auch zeit!
Jetzt kann man die Formulare sogar herunterladen;-) Peter