Heimordnung
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Heimordnung

Haus und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden sind durch den verantwortlichen Gruppenleiter zu melden und müssen bezahlt werden.
Dekorationen dürfen keine Spuren hinterlassen. Sie sind vor dem Verlassen des Heims zu entfernen.
Die Küchenwäsche ist durch den Mieter selber mitzubringen, ebenso Wolldecken oder Schlafsäcke.
Die Schlafräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. In diesen Räumen gilt ein absolutes Rauchverbot.
Reinigung: Das Heim muss in gereinigtem Zustand verlassen werden. Putzmaterial und Abfallsäcke stehen zur Verfügung. Die Abfallsäcke sind gebührenpflichtig, sparsamer Umgang zahlt sich aus. Volle Säcke sind zugebunden im Schopf auf der Ostseite des Heims zu deponieren. Reinigung nach dem Wegzug der Mieter wird mit Fr. 25.— die Stunde verrechnet.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Heim keinen Alkohol konsumieren.
Ruhestörungen der Nachbarn sind unter allen Umständen zu vermeiden.Bei lautem Betrieb haben Eingangstüren und Fenster geschlossen zu bleiben. Von 22.00 bis 07.00 Uhr gilt auf dem ganzen Gelände absolute Ruhe.
Das Betreten der Spielwiese ist bei nasser Witterung verboten.
Für Lagerfeuer ist die mobile Feuerstelle (im Holzschöpfli Westseite) zu benutzen, dazu darf kein Holz vom Heim verwendet werden. Das Sammeln von Holz im Walde ist gestattet. Auf dem Areal dürfen keine anderen Feuerstellen errichtet werden. Für "laute" Lagerfeuer und solch die später als 22.00 Uhr enden, ist der Rover - Lagerfeuerplatz zu benutzen.
Für die Zufahrt zum Heim ist der Neumattweg zu benutzen. An der Kantonsstrasse dürfen keine Fahrzeuge stationiert werden(auch keine Fahrräder).
Die Eingangstüre zum Reservoir ist ständig frei zu halten, es dürfen keine Fahrzeuge davor parkiert werden. Für längeres Parkieren ist der Platz westlich der Spielwiese zu benutzen.
Das Betreten des Flachdaches des Wasserreservoirs südlich des Heims ist verboten. Fehlbare Mieter werden für entstandenen Schaden haftbar gemacht.
Die Räume im Untergeschoss stehen dem Mieter nicht zur Verfügung. Angehörige der Abteilung St.Jörg Kleinlützel haben jederzeit Zutritt zu diesen Räumen.
Ins Pfadiheim wird keine Post zugestellt. Es steht ein Postfach zur Verfügung.
Adressbeispiel:
Klassenlager XY / Pfadiheim

Hr. Rainer Zufall

Postfach 54

4245 Kleinlützel