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Lügen beim Ich arbeite als Kaderangestellter bis zu 60 Stunden pro Woche. Generell habe ich nichts gegen Überstunden. Doch wenn ich kompensieren will, heisst es immer, das gehe mit meinem OR-Vertrag nicht. Zu wie viel Mehrarbeit kann man mich verpflichten? Was Arbeitnehmende über der vertraglichen Arbeitszeit leisten, sind Überstunden. Nach Obligationenrecht sind Arbeitnehmende zur Leistung von Überstunden verpflichtet, soweit ihnen die Mehrarbeit zugemutet werden kann. Überstunden sind grundsätzlich durch Kompensation oder Freizeit zu entschädigen. Das gilt auch für leitende Angestellte, ausser es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart. Wer die nach Arbeitsgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit überschreitet, leistet Überzeit. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt beispielsweise für Büropersonal 45 Stunden. Nach Arbeitsgesetz steht Ihnen ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent für die geleistete Überzeit zu, wenn diese 60 Stunden im Jahr übersteigt. In jedem Fall aber haben Sie das Recht, die geleistete Überzeit zu kompensieren. (geb) |
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