| |
Absichern der Unfallstelle
Im Falle eines Verkehrsunfalles, hat der Ersthelfer als erstes
dafür zu sorgen, daß die Unfallstelle abgesichert wird.

Niemanden ist damit gedient, wenn der nachfolgende Verkehr,
auch noch in den Unfall kracht und damit die Verletzungen bereits Verletzter
verschlimmert, bisher Unverletzte verletzt oder gar den Ersthelfer verletzt!
Zum absichern der Unfallstelle treffen sie bitte folgende Maßnahmen:
-
Schalten sie ihr Fahrtlicht und ihre Warnblinkanlage ein.
-
Laufen sie dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr
auf dem äußersten rechten Fahrbahnrand entgegen.
-
Fordern sie beim Entgegenlaufen den laufenden Verkehr
durch Auf- und Abwärtsbewegungen mit ihrem Arm zum Langsamfahren auf. In
der Dunkelheit benutzen sie hierfür, falls vorhanden, eine Taschenlampe.
-
Bitten sie weitere Verkehrsteilnehmer um Hilfe
-
Stellen sie ihr Warndreieck in ausreichender Entfernung
ca. 70 cm vom Fahrbahnrand auf die rechte Spur der Fahrbahn. Einige PKW
Fahrer besitzen blinkende Warnlampen, LKW´s sind verpflichtet solche mit
sich zu führen, stellen sie diese zusätzlich zum Warndreieck auf.
-
Sichern sie nötigenfalls die Unfallstelle in
entgegengesetzter Fahrtrichtung genauso.
-
Warndreiecke und Warnleuchten gehören vor
eine eventuelle Kurve oder Bergkuppe.
-
In der Dunkelheit kann das Fahrtlicht des eigenen Wagens
die Unfallstelle ausleuchten. LKW´s müssen reflektierende Warnwesten mit
sich führen, benutzen sie sie.
|