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Feststellen der Atmung
Bei bewußtlosen
Personen ist sofort die Atmung zu kontrollieren, da Bewußtlosigkeit oftmals
mit Atemstillstand einhergeht.
Atemstillstand führt zu Sauerstoffmangel, Sauerstoffmangel führt
zu Hirnschäden, schwere Hirnschäden führen unweigerlich zum Tod. Deshalb ist
schnelles, zielstrebiges Arbeiten für den Ersthelfer oberstes Gebot.
Folgendes Vorgehen ist dabei zweckmäßig:
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Machen sie die Atemwege frei, verwenden sie hierfür
zunächst den lebensrettenden
Handgriff und kontrollieren sie dann den Mund- und Rachenraum
nach Fremdkörpern, die sie gegebenfalls entfernen.
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Öffnen sie jetzt den Mund leicht und legen ihren
Kopf mit der Wange über Mund und Nase des Betroffenen.
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Zusätzlich können sie noch ihre Hand in die
Magengrube des Betroffenen legen.
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Wenn sie weder mit ihrer Hand Atembewegungen fühlen,
noch mit ihrem Ohr Atemgeräusche hören, noch mit den Augen
Atembewegungen sehen, liegt eindeutig ein Atemstillstand vor.
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Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem Schema
Auffinden
einer Person
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