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Transport von VerletztenRettungsdienst anfordern der Transport von Verletzten soll durch Fachleute ausgeführt werden. Bei geringfügig Verletzten darf der Transport zum Arzt oder ins Spital auch durch Laien erfolgen. Es ist jedoch Bedingung, dass eine weitere Person zur Begleitung mitgeht. Lageveränderung
Bevor der Rettungsdienst zur Stelle ist, darf die Lage von Verletzten nicht verändert
werden. Ausgenommen sind Lageveränderungen oder kurze Transporte, die zur
Rettung aus einer Gefahrenzone (Verkehr, Feuer, giftige Dämpfe etc.) oder zur
Erhaltung der Lebensfunktionen (z.B. bei Bewusstlosigkeit) notwendig sind.
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