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Zu den Halt-Signalen

Zu: Ankündigung Freie Fahrt

Zu: Geschwindigkeits-Ankündigung

Zu: Geschwindigkeits-Ausführung
 



Signalisierung an Zugsignalen

Grundsätzliche Beziehung der Zugsignale zueinander: Das nächste Signal zeigt nur einen tieferen auszuführenden Begriff, wenn vorgängig eine entsprechende, tiefere Ankündigung signalisiert wurde. Das nächste Signal kann einen höheren Begriff zeigen, ohne dass dies vorgängig signalisiert wird.


Warnung und Vorwarnung


Begriff: Warnung
Bedeutung: Verminderung der Geschwindigkeit, dass vor dem nächsten Halt zeigenden Signal angehalten werden kann



Begriff: Warnung
Bedeutung: Verminderung der Geschwindigkeit, dass vor dem nächsten Halt zeigenden Signal angehalten
werden kann.



Begriff: Vorwarnung
Bedeutung: Verminderung der Geschwindigkeit, dass
vor dem übernächsten Signal angehalten werden kann. Ab dem nächsten Signal ist der Bremsweg für die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht
gewährleistet.
Beziehung zu andern Signalen: Das nächste Signal zeigt Warnung, das übernächste Signal zeigt Halt



Signale, die Halt zeigen      (Weiter)


Begriff: Halt
Bedeutung: Halt vor dem Signal
Beziehung zu andern Signalen: Dem Signal
geht ein Warnung zeigendes Signal voraus.
Ausnahme:
Das vorausgehende Signal kann Kurze Fahrt zeigen oder eine Merktafel zur Ankündigung eines Einfahrsignals ohne Vorsignal sein.



Ankündigung Freie Fahrt  (Weiter)


Begriff: Ankündigung Freie Fahrt (Fahrbegriff 1*) *=Vorsignal
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal gilt Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit



Begriff: Ankündigung Freie Fahrt
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal gilt Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit




Begriff: Freie Fahrt (Fahrbegriff 1)
Bedeutung: Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit


Begriff: Feie Fahrt
Bedeutung: Fahrt mit der in der Streckentabelle angegebenen Höchstgeschwindigkeit



Geschwindigkeits-Ankündigung  (Weiter)


Begriff: Geschwindigkeits-Ankündigung 40km/h (Fahrbegriff 2*) *=Vorsignal
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal bzw. den zugehörigen Weichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 40km/h. Ist in der Streckentabelle eine kleinere Geschwindigkeit aufgeführt, ist diese gültig
Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten



Begriff: Geschwindigkeits-Ankündigung 60km/h (Fahrbegriff 3*)
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal bzw. den zugehörigen Weichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60km/h. Ist in der Streckentabelle eine kleinere Geschwindigkeit aufgeführt, ist diese gültig
Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten




Begriff: Geschwindigkeits-Ankündigung 90km/h (Fahrbegriff 5*) *=Vorsignal
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal bzw. den zugehörigen Weichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 90km/h. Ist in der Streckentabelle eine kleinere Geschwindigkeit aufgeführt, ist diese gültig
Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten



Begriff: Geschwindigkeits-Ankündigung
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal gilt die mit der Zahl x 10 angezeigte Höchstgeschwindigkeit in km/h



Geschwindigkeits-Ausführung  (Weiter)


Begriff: Geschwindigkeits-Ausführung 40km/h (Fahrbegriff 2)
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal bzw. den zugehörigen Weichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 40km/h. Ist in der Streckentabelle eine kleinere Geschwindigkeit aufgeführt, ist diese gültig
Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten



Begriff: Geschwindigkeits-Ausführung 40km/h
Bedeutung: Ab diesem Signal gilt die Höchstgeschwindigkeit von 40km/h
Beziehung zu andern Signalen: Das nächste Signal zeigt Geschwindigkeitsausführung 40km/h




Begriff: Geschwindigkeits-Ausführung 60km/h (Fahrbegriff 3)
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal bzw. den zugehörigen Weichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60km/h. Ist in der Streckentabelle eine kleinere Geschwindigkeit aufgeführt, ist diese gültig
Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten



Begriff: Geschwindigkeits-Ausführung 90km/h (Fahrbegriff 5)
Bedeutung: Ab dem nächsten Signal bzw. den zugehörigen Weichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 90km/h.
Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten




Begriff: Geschwindigkeits-Ausführung
Bedeutung: Ab diesem Signal gilt die mit der Zahl x 10 angezeigte Höchstgeschwindigkeit in km/h




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