Allgemeine Bestimmungen

Gültigkeit der Signale

Es sind ausschliesslich die in diesen Vorschriften beschriebenen und dargestellten Signale und Signalbilder zu verwenden. Vorbehalten bleiben besondere Betriebsvorschriften für Versuche und besondere örtliche Verhältnisse. Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind die ortsfesten Signale so dargestellt, wie sie in der Fahrrichtung gesehen werden.

Signale, die entgegen den Vorschriften nicht beleuchtet sind oder sich in zweifelhafter Stellung befinden, sind als Halt zeigende Signale zu betrachten; sinngemäss sind Vorsignale als Warnung zeigend zu betrachten.

Die Signale gelten tagsüber und nachts. Die speziell aufgeführten Signale bei Nacht sind von der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen sowie in Tunnels anzuwenden. Die Signale des Personals bei Nacht sind auch zu geben, wenn sie bei schlechter Sicht besser erkennbar sind als Signale bei Tag.

Aufstellung der Signale

Ortsfeste Signale befinden sich links vom Gleis. Auf einspurigen Strecken könne sie zur besseren Sichtbarkeit auch rechts aufgestellt sein. Auf mehrspurigen Strecken und in Bahnhöfen können die Signale des rechten äussersten Gleises auf dessen rechter Seite aufgestellt sein. Die Bezeichnungen links und rechts im Sinne der Fahrrichtung.

Abgabe von Signalen des Personals

Bei der Abgabe von Signalen ist mit Ruhe und Ueberlegung zu handeln. Die Signale müssen deutlich sein und genau beachtet werden. Sind Missverständnisse zu befürchten, ist der Mitarbeiter, der das Signal zu beachten hat, zusätzlich zu verständigen. Ist ein Signal nicht eindeutig oder wird es nicht deutlich wahrgenommen, ist anzuhalten, seine Wiederholung abzuwarten oder zu erwirken.

Akustische Signale sind auf das Notwendigste zu beschränken.

Darstellung

Signalfarben

Für die optischen Signale werden folgende Farben verwendet:

rot - Halt, Gefahr
orange – Vorsicht, Warnung, langsam
grün – Fahrt
gelb – elektrischer Betrieb
violett – Signal für Huckepackzüge
weiss – Zwergsignale, Weichensignale, Merkzeichen usw. sowie Lichtsignal als Bestätigung oder Ersatz akustischer Signale.

Freigabewerk Bauart HASLER mit elektrischem Stationsblock, darüber
die Gleistafel in Gossau SG


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