5.243  Ein französischer Thronfolger tritt zum Islam über. Der neue "Cato" lässt ihn ermorden und wird selber zur Gefahr für den König.
 

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Zusammenfassung
 

Es geht hier um die Ermordung des einzigen Sohnes eines gallischen, d. h. französischen Königs (zweite und dritte Zeile). In der ersten Zeile erfahren wir, wer die Beseitigung des Thronfolgers betreibt: der Neffe des Königs. Über die näheren Umstände des Attentats geben die dritte und die vierte Zeile Auskunft. Der Königssohn wird in der Nacht und in Begleitung von neun Personen ("drei und sechs") getötet, wenn er Venus das Gelübde ablegt. Die "Venus" steht bei Nostradamus für den Islam, die Religion mit dem Freitag als Feiertag (lat. "dies Veneris" = Tag der Venus = Freitag). Hier ist wahrscheinlich gemeint, dass der französische Thronerbe zum Islam übertritt. Eine solche Konversion besteht daraus, das der Übertretende im Beisein von zwei muslimischen Zeugen auf Arabisch das islamische Glaubensbekenntnis aufsagt und mit diesen gemeinsam betet. Das "Gelübde" der dritten Zeile wäre in diesem Fall die Schahada, das islamische Glaubensbekenntnis, mit dem der Konvertierende seinen Glauben bezeugt, dass es keinen Gott gibt außer Allah (Gott) und dass Muhammad dessen Gesandter sei. Unter den neun Begleitern des Prinzen dürften die muslimischen Zeugen zu finden sein, die für einen rechtmäßigen Übertritt zum Islam nötig sind. Oder sind es vielleicht doch nur die zwei vorgeschriebenen? Vielleicht zwei, deren Namen mit "C" (dritter Buchstabe des Alphabets) und "F" (sechster Buchstabe) beginnen? Über die genauen Gründe für die Ermordung des abtrünnigen Dauphins erfahren wir in 8/32 nichts. Sicher ist aber, dass eine solche Konversion des einzigen Thronerben das Land in eine schwere Krise stürzen würde. Gemäß den Regeln der französischen Thronfolge muss ein König von Frankreich nämlich Katholik sein. Es wäre z. B. denkbar, dass der abtrünnige Dauphin bereits vor seinem Übertritt zum Islam zu verstehen geben wird, dass er nie auf den Thron verzichten wird. Vielleicht mit dem Hinweis auf das salische Gesetz, das die französische Thronfolge regelt und das die Möglichkeit eines Thronverzichts nicht kennt. Ein König von Frankreich islamischen Glaubens würde die Grande Nation somit in eine Bürgerkriegssituation stürzen. In einen Konflikt zwischen zwei Parteien, die beide gute Gründe ins Feld führen könnten. In einen Konflikt, in den womöglich auch das Ausland eingreifen würde. Entweder um den Muslim auf dem Lilienthron zu unterstützen oder um zu verhindern, dass eine der führenden europäischen Nationen zum Stützpunkt des Islams im Abendland mutiert. Die rabiate "Lösung" des königlichen Neffen wird Frankreich vor einem solchen Schicksal bewahren. Dennoch warnt Nostradamus in der ersten Zeile den französischen König vor seinem Verwandten. Über die Gründe erfahren wir nichts. Sollte der Neffe nach der Ermordung des Kronprinzen vielleicht auf die Idee kommen, nun auch den König selber zu beseitigen oder von der Macht zu verdrängen? In 8/43 (5.208) wird ein Neffe aus königlichem Geblüt die Macht in Frankreich übernehmen. Das könnte der Neffe aus 8/32 sein. Allerdings scheint dieser Staatsstreich nicht von dauerhaftem Erfolg zu sein. In 8/43 erfahren wir, dass der Neffe im südwestfranzösischen Lectoure auf bewaffneten Widerstand stoßen und sich zurückziehen wird. In 5.139 wird der Neffe, der wohl mit dem neuen "Cato" identisch ist, von einem Monarchen verfolgt (3/17) und von einem "Großen" gefangen genommen werden (2/92). Damit könnte der erfolgreiche Gegenschlag des französischen Königs beschrieben sein, der den Usurpator wieder von der Macht verdrängt.


Quellen
 

8/32  

Garde toy roy Gaulois de ton nepueu1)
Hüte dich, gallischer König, vor deinem Neffen1),
Qui fera tant que ton vnique filz
der so viel unternehmen wird, damit dein einziger Sohn
Sera meurtry à Venus faisant vœu,
ermordet werden wird, [wenn er] Venus [das] Gelübde ablegt,
Accompagné de nuict que trois & six2).
[und] bei Nacht nur [von] drei und sechs2) begleitet wird.
1) Oder auch: "Nachkomme, Enkel", vgl. lat. "nepos".
2) D. h. wohl von gesamthaft neun Personen.

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