Die Eisenbahn ist spurgebunden. Damit sind die Sicherheitsrisiken
klarer eingegrenzt als beim Strassenverkehr und können durch gezielte
Massnahmen auch besser beeinflusst werden. Unter den aktuell geltenden
Rahmenbedingungen kann durch eine Notbremsung - ausgenommen bei
Brandfällen in Tunnels - immer eine sichererer Zustand erreicht werden.
Im Strassenverkehr können Bremsmanöver dagegen katastrophale
"Nebenwirkungen" haben (Schleudern, Auffahrunfälle).
Auch finanziell ist der Einbau von ausgeklügelten Sicherheitssystemen
bei der Eisenbahn bei bis zu rund 1000 Passagieren pro Triebfahrzeug
(vollbesetzter Intercity-Zug) wesentlich effizienter als bei
Personenwagen mit durchschnittlich weniger als 2 Passagieren.
Dementsprechend befinden sich Systeme zur Verhinderung von
Auffahrunfällen bei Strassenfahrzeugen nach wie vor erst im
Versuchsstadium, während Zugsicherungssysteme bei den europäischen
Eisenbahnen seit Jahrzehnten im Einsatz stehen.
Nicht zu unterschätzen sind auch Einflüsse auf Fahrtüchtigkeit:
Alkoholisierte oder übermüdete Lokführer sind ausserordentlich
seltene Ausnahmen, was von den Führern von Personen- und Lastwagen
leider gar nicht behauptet werden kann. Der Anteil der auf
Alkoholkonsum oder Übermüdung zurückzuführenden Strassenunfälle ist
im Gegenteil sehr gross.
All dies führt dazu, dass das Unfallrisiko bei Reisen mit dem
öffentlichen Verkehr noch immer 18 mal geringer als beim
motorisierten Individualverkehr ist (Quelle: ausführliche
Statistik zur Verkehrssicherheit
des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr LITRA).
Die Risiken bei Eisenbahnen lassen sich grob wie folgt einteilen:
Sicherheit: Chancen und Risiken des Systems Eisenbahn
Als Rahmenbedingung ist weiter zu berücksichtigen, dass die Reibung zwischen Rädern aus Metall und Schienen aus Metall wesentlich geringer ist als die Reibung zwischen Gummireifen und Asphalt. Damit ist einerseits der Energieverbrauch ebenfalls geringer (siehe Energie - Statistik der LITRA), andererseits erhöht sich der Bremsweg massiv. Eine "Fahrt auf Sicht" ist für Schienenfahrzeuge somit nur bei sehr geringen Geschwindigkeiten im Rangierbetrieb möglich. Im Zugverkehr muss dem Lokführer auf eine Bremsdistanz von rund 1,2 km (bei 125 km/h) bzw. mehreren Kilometern (bei Hochgeschwindigkeitszügen) angezeigt werden, dass er den Bremsvorgang einleiten muss.
Soviel zur Einleitung. Die nachfolgenden Seiten beschäftigen sich mit der Technik, die zur Sicherung des Zugverkehrs eingesetzt wird.zurück: Bahnlinks | zu den Bahnlinks | weiter: historische Signalmittel |