Das dichte und attraktive Wanderwegnetz der Schweiz wird seit den 1930-er Jahren durch 26 auf privater Basis arbeitende Wanderwege - Vereinigungen von Freiwilligen markiert und zum Teil auch unterhalten. Diese Vereinigungen sind in der Dachorganisation "Schweizer Wanderwege SAW" zusammen geschlossen.
Die Wanderwegweiser sind standardisiert und können folgende
Merkmale aufweisen:
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Ohne Bild: blaue Wegweiser und weiss-blau-weisse Markierungen kennzeichnen Routen im Hochgebirge, die oft durch wegloses Gelände, über Schneefelder und Gletscher oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen führen. Diese Routen sollten nur von geübten Berggängern mit spezieller Ausrüstung (Seil und Pickel) und in Begleitung eines Bergführers begangen werden.
Nebst den eigentlichen Wanderwegen gibt es noch weitere gut markierte Fusswege, die meist ein bestimmtes Thema abdecken, z.B.
In kurzen Abständen auf Steinen, an Pfosten oder Bäumen
aufgemalte Markierungen erleichtern die Orientierung zwischen den
Wegweisern (Bergwege: weiss-rot-weiss, Wanderwege im Flachland gelb).
Im Flachland werden häufig auch gelbe rautenförmige
Metallschilder oder gelbe Pfeile angebracht.
Das Bundesamt für Landestopographie gibt in Zusammenarbeit mit den Wanderwege - Vereinigungen (s. oben) spezielle Wanderkarten im Maßstab 1:50'000 und 1:25'000 heraus, auf denen Wanderwege rot ausgezogen, Bergwege rot gestrichelt und Buslinien gelb eingezeichnet sind. Diese Wanderkarten sind im Buchhandel erhältlich.
Nicht nur das Wanderwegnetz ist sehr dicht, die Ausgangs- und Endpunkte der meisten Wanderungen sind auch durch das ebenfalls im internationalen Vergleich ausserordentlich dichte Netz des öffentlichen Verkehrs (Bahnen, Schiffe, Busse und Bergbahnen) sehr gut erschlossen.
Gedruckte Fahrpläne sind an allen bedienten Bahnhöfen erhältlich, der Online - Fahrplan hier. Bitte beachten Sie, dass an Orten mit mehreren Bushaltestellen der reine Ortsname die Bahnstation bezeichnet, der Ortsname mit dem Zusatz "Bahnhof" dagegen die Bushaltestelle am Bahnhofplatz.
Seit 1987 besteht mit dem
Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege
auch ein öffentlicher Auftrag, Wanderwege zu erstellen und
zu unterhalten. Der Bundesstaat
überträgt den Vollzug den Kantonen, diese geben
Teile des Auftrags an die Gemeinden und an die kantonale Wanderwege -
Vereinigung weiter:
Ein typisches Beispiel für das in der Schweiz wo immer
möglich angewendete Subsidiaritätsprinzip,
wonach die Organe des Bundesstaates, der Kantone und Gemeinden
nur diejenigen Aufgaben direkt ausühren, die nicht von
der nächsttieferen Stufe in eigener Kompetenz erfüllt
werden können und lieber private Institutionen ideell und
mit finanziellen Beihilfen (Subventionen) fördern als die
staatliche Verwaltung ausbauen.
Die Delegation von Kompetenzen und Zuständigkeiten kann
allerdings auch komplexe rechtliche Verhältnisse und
entsprechende Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen. Anhand
aktueller
Beispiele
wird dies durch die SAW aufgezeigt.
Zitat aus der SAW-Homepage:
"Die Kantone sind voll verantwortlich für Anlage, Unterhalt und
Markierung der Wanderwege. Sie können diese Aufgabe den Gemeinden,
Verkehrsvereinen oder an weitere Fachorganisationen delegieren.
Für den Unterhalt sind meistens die Gemeinden zuständig, für die
Markierung aus Tradition die SAW-Sektionen."