Wandern

Vorerst kann ich erst vier Wanderungen vorstellen:

Weitere Wandertipps auf der Website der Zeitschrift Schweizer Familie

Velotouren und Wanderungen in der Schweiz stellt der Tourenguide vor.

Wanderwege in der Schweiz

Das dichte und attraktive Wanderwegnetz der Schweiz wird seit den 1930-er Jahren durch 26 auf privater Basis arbeitende Wanderwege - Vereinigungen von Freiwilligen markiert und zum Teil auch unterhalten. Diese Vereinigungen sind in der Dachorganisation "Schweizer Wanderwege SAW" zusammen geschlossen.

Wegweiser und Markierungen

Wanderwegweiser auf der Fräkmünt am 
         Pilatus - Nordhang Die Wanderwegweiser sind standardisiert und können folgende Merkmale aufweisen:
  1. Markierung eines Bergweges (gute Wanderschuhe und Trittsicherheit erforderlich, mit Kindern ab dem Schulalter begehbar)
  2. Markierung eines Wanderweges im Flachland (auch mit Halbschuhen bzw. Turnschuhen begehbar)
  3. Nahziel
  4. Fernziel
    der Trennstrich zeigt eine unterwegs abzweigende Route an
  5. Marschzeit (für Familien)
  6. Standort des Wegweisers und Höhe über Meer in Metern

Ohne Bild: blaue Wegweiser und weiss-blau-weisse Markierungen kennzeichnen Routen im Hochgebirge, die oft durch wegloses Gelände, über Schneefelder und Gletscher oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen führen. Diese Routen sollten nur von geübten Berggängern mit spezieller Ausrüstung (Seil und Pickel) und in Begleitung eines Bergführers begangen werden.

Nebst den eigentlichen Wanderwegen gibt es noch weitere gut markierte Fusswege, die meist ein bestimmtes Thema abdecken, z.B.

Weit verbreitet sind auch die sogenannten "Vita-Parcours", rund 2-3 km lange Fitness - Pfade mit jeweils rund 20 Stationen, an denen einfache Geräte und Tafeln zu Lockerungs- und Kraftübungen einladen.

Bergweg - Markierung auf Stein Bergweg - Markierung auf Stein In kurzen Abständen auf Steinen, an Pfosten oder Bäumen aufgemalte Markierungen erleichtern die Orientierung zwischen den Wegweisern (Bergwege: weiss-rot-weiss, Wanderwege im Flachland gelb).
Wanderweg - Markierung mit Raute Wanderweg - Markierung mit Pfeil Im Flachland werden häufig auch gelbe rautenförmige Metallschilder oder gelbe Pfeile angebracht.

Karten

Das Bundesamt für Landestopographie gibt in Zusammenarbeit mit den Wanderwege - Vereinigungen (s. oben) spezielle Wanderkarten im Maßstab 1:50'000 und 1:25'000 heraus, auf denen Wanderwege rot ausgezogen, Bergwege rot gestrichelt und Buslinien gelb eingezeichnet sind. Diese Wanderkarten sind im Buchhandel erhältlich.

Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs

Nicht nur das Wanderwegnetz ist sehr dicht, die Ausgangs- und Endpunkte der meisten Wanderungen sind auch durch das ebenfalls im internationalen Vergleich ausserordentlich dichte Netz des öffentlichen Verkehrs (Bahnen, Schiffe, Busse und Bergbahnen) sehr gut erschlossen.

Gedruckte Fahrpläne sind an allen bedienten Bahnhöfen erhältlich, der Online - Fahrplan hier. Bitte beachten Sie, dass an Orten mit mehreren Bushaltestellen der reine Ortsname die Bahnstation bezeichnet, der Ortsname mit dem Zusatz "Bahnhof" dagegen die Bushaltestelle am Bahnhofplatz.

Auftrag, Verantwortung und Eigenverantwortung

Rechtliche Aspekte rund um die Wanderwege

Seit 1987 besteht mit dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege auch ein öffentlicher Auftrag, Wanderwege zu erstellen und zu unterhalten. Der Bundesstaat überträgt den Vollzug den Kantonen, diese geben Teile des Auftrags an die Gemeinden und an die kantonale Wanderwege - Vereinigung weiter:
Ein typisches Beispiel für das in der Schweiz wo immer möglich angewendete Subsidiaritätsprinzip, wonach die Organe des Bundesstaates, der Kantone und Gemeinden nur diejenigen Aufgaben direkt ausühren, die nicht von der nächsttieferen Stufe in eigener Kompetenz erfüllt werden können und lieber private Institutionen ideell und mit finanziellen Beihilfen (Subventionen) fördern als die staatliche Verwaltung ausbauen.

Die Delegation von Kompetenzen und Zuständigkeiten kann allerdings auch komplexe rechtliche Verhältnisse und entsprechende Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen. Anhand aktueller Beispiele wird dies durch die SAW aufgezeigt.

Zitat aus der SAW-Homepage:
"Die Kantone sind voll verantwortlich für Anlage, Unterhalt und Markierung der Wanderwege. Sie können diese Aufgabe den Gemeinden, Verkehrsvereinen oder an weitere Fachorganisationen delegieren. Für den Unterhalt sind meistens die Gemeinden zuständig, für die Markierung aus Tradition die SAW-Sektionen."


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