Überdies verwaltete die Stadt das Zollwesen, das Geldwesen, die Jagd- und Fischereirechte. Der Handel war nur den Bürgern der Stadt erlaubt. Die Bauern durften ihre Erzeugnisse nicht von Haus zu Haus, nicht von Dorf zu Dorf zu verkaufen. Sie waren gezwungen ihre Waren auf dem Markt von Zürich zu verkaufen. Als Hittnau den Rat um eine eigene Metzgerei bat, wurde ihr Gesuch abgelehnt.

Es durften nur grobe Baumwolltücher mit der gnädigen Bewilligung der Obrigkeit gewebt werden. Das Färben derjenigen war ausschliesslich Vorrecht der Stadtbürger. Mit harten Strafen ging man gegen das Tanzen, Spielen und Wirten vor. Es wurden nur ehrbare Tavernen geduldet die abends um 9 Uhr zu schliessen hatten. So wurden im Jahre 1638 vier Männer, welche am Betttag mit Karten um eine Mass Wein spielten, zusammen mit 80 Pfund gebüsst. Derjenige der den Wein und die Karten lieferte erhielt zudem noch 48 Stunden Gefangenschaft.

Ca. 1794, als die Ideen der französischen Revolution langsam verbreitet wurden, ergaben sich immer mehr bewaffnete Aufstände, die aber jedesmal mit grösster Härte und Strafen zerschlagen wurden. 1798, als die Franzosen ins Land einzogen, wurde aus Angast, es könnte ebenso eine Revolution der Bürger aufkommen, alle politischen Gefangen freigelassen und man proklamierte die Umgestaltung der Verfassung.


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Im Jahre 1526 erhoben sich die Bauern im östlichen Teil des Kanton Zürich gegen ihre Obrigkeit. Das krasse Verhältnis zwischen Stadt und Land veränderte sich aber nicht stark. Einzig die Aufhebung der Leibeigenschaft konnten die Aufständischen erreichen. Sonst lasteten nach wie vor die der Stadt zustehenden Feudalisten wie Zentenabgabe, Grund- und Lehenszinse und Frohnarbeiten schwer auf dem Landvolk.

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