Feuerwehr Bettingen

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Bewerbung


Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Eintritt in die Feuerwehr, die diesbezügliche Kontaktperson und einen Auszug aus dem momentan gültigen Feuerwehrgesetz:

Eintritt in die Feuerwehr


Grundsätzlich sind im Kanton Basel-Stadt alle jungen Personen feuerwehrpflichtig. Wird der Pflicht keine Folge geleistet, so wird eine einkommensabhängige Feuerwehrersatzabgabe fällig. Dies kann umgangen werden, indem man der ansässigen Feuerwehr beitritt. Wir sind stets auf der Suche nach guten Mitgliedern und hoffen, dass sich in Zukunft auch wieder mehr Personen aus Bettingen, sowie St. Chrischona begeistern können, um in unsere kleine Feuerwehrfamilie einzutreten. Zudem sind die Übungen besoldet, so dass man sich noch ein kleines Taschengeld verdienen kann. Die Voraussetzungen für die Aufnahme finden Sie nachfolgend abgedruckt: Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn wir demnächst von Ihnen hören würden:


Anforderungen:

Die Bewerberin oder der Bewerber:

  • ist fit und gesund und somit in einer guten körperlichen Verfassung
  • ist gemäss ärztlichem Attest feuerwehr- und atemschutztauglich
  • kann sich in deutscher Sprache sehr gut verständigen
  • hat handwerkliches und technisches Verständnis
  • ist bereit, die nötige Ausbildung zu absolvieren
  • ist bereit, jederzeit (auch tagsüber) bei Alarmen auszurücken (evt. Bewilligung vom Arbeitgeber einholen)
  • hat den Arbeitsplatz im Kanton Basel-Stadt oder in der näheren Umgebung
  • muss bereit sein, einen Telepager im Empfangsgebiet zu tragen
  • hat in der nächsten Zeit keine längeren Ortsabwesenheiten geplant
  • ist motiviert und akzeptiert, in einer hierarchisch organisierten Notfallorganisation aktiv mitzuarbeiten
  • ist bereit, bei Einsätzen und Übungen teilweise grosse körperliche Leistungen zu erbringen
  • ist teamfähig
  • nimmt Freizeiteinbussen in Kauf, um der Öffentlichkeit einen Dienst zu erweisen

Wer diese "wenigen" Anforderungen erfüllt und nun seine Freude an der Feuerwehr entdeckt hat, kann sich beim Kommandant der Feuerwehr Bettingen weitere Informationen einholen oder sich gleich bewerben.


Kontaktperson


keine Kontaktperson mehr



Auszug aus dem Feuerwehrgesetz


Gesetzliche Grundlagen zum Feuerwehrdienst (§ 8 des geltenden Feuerwehrgesetzes)


Alle im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Männer und Frauen vom zurückgelegten 24. – 40. Altersjahr sind zum Dienst in der Bezirksfeuerwehr verpflichtet Die Dienstpflicht kann durch Leistung von aktivem Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung einer Ersatzabgabe erfüllt werden. Die obligatorische Dienstzeit beträgt acht Jahre, während welcher Zeit mindestens 192 Übungsstunden zu leisten sind.


Entgegen der Möglichkeit zur Bezahlung einer Ersatzabgabe, würden wir es natürlich sehr begrüssen, wenn sich Bettingerinnen und Bettinger für den aktiven Feuerwehrdienst entscheiden könnten.



P. Wirz, 13. November 2003