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Feuerwehr Bettingen |
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BewerbungAuf dieser Seite finden Sie Informationen über den Eintritt in die Feuerwehr, die diesbezügliche Kontaktperson und einen Auszug aus dem momentan gültigen Feuerwehrgesetz: Eintritt in die FeuerwehrGrundsätzlich sind im Kanton Basel-Stadt alle jungen Personen feuerwehrpflichtig. Wird der Pflicht keine Folge geleistet, so wird eine einkommensabhängige Feuerwehrersatzabgabe fällig. Dies kann umgangen werden, indem man der ansässigen Feuerwehr beitritt. Wir sind stets auf der Suche nach guten Mitgliedern und hoffen, dass sich in Zukunft auch wieder mehr Personen aus Bettingen, sowie St. Chrischona begeistern können, um in unsere kleine Feuerwehrfamilie einzutreten. Zudem sind die Übungen besoldet, so dass man sich noch ein kleines Taschengeld verdienen kann. Die Voraussetzungen für die Aufnahme finden Sie nachfolgend abgedruckt: Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn wir demnächst von Ihnen hören würden: Anforderungen:Die Bewerberin oder der Bewerber:
Wer diese "wenigen" Anforderungen erfüllt und nun seine Freude an der Feuerwehr entdeckt hat, kann sich beim Kommandant der Feuerwehr Bettingen weitere Informationen einholen oder sich gleich bewerben. KontaktpersonAuszug aus dem FeuerwehrgesetzGesetzliche Grundlagen zum Feuerwehrdienst (§ 8 des geltenden Feuerwehrgesetzes) Alle im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Männer und Frauen vom zurückgelegten 24. – 40. Altersjahr sind zum Dienst in der Bezirksfeuerwehr verpflichtet Die Dienstpflicht kann durch Leistung von aktivem Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung einer Ersatzabgabe erfüllt werden. Die obligatorische Dienstzeit beträgt acht Jahre, während welcher Zeit mindestens 192 Übungsstunden zu leisten sind. Entgegen der Möglichkeit zur Bezahlung einer Ersatzabgabe, würden wir es natürlich sehr begrüssen, wenn sich Bettingerinnen und Bettinger für den aktiven Feuerwehrdienst entscheiden könnten. P. Wirz, 13. November 2003 |
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