Hymen, Jungfernhäutchen

Auf dieser Seite findest Du folgende Begriffe: Erstbesteigung, Fräulein, Huri, Hymen; Jungfernhäutchen, Jungfrau, Kranzgeld, Virginität,

Wort

Erläuterung

Erstbesteigung

Synonym für den ersten Geschlechtsverkehr
[siehe auch "Das erste Mal"]

Fräulein

Bezeichnet eine Frau die noch nicht verheiratet war. Fräulein heißt aber nicht unbedingt, daß diese Frau noch keinen Geschlechtsverkehr hatte und Jungfrau ist.

Huri

Nach islamischem Glauben eine Jungfrau von unvergänglicher Schönheit, die im Paradies den frommen Mann erwartet.

Hymen

[das (manchmal auch der); Mehrzahl: Hymens; griechisch für Jungfernhäutchen; englisch: hymen; französisch; hymen; lateinisch: Hymen = Bändchen]
Sichel- bis ringförmige, dünne Schleimhautfalte zw. Scheidenvorhof und Scheideneingang bei der Frau.

Jungfernhäutchen

[englisch: hymen; französisch; hymen; lateinisch: Hymen = Bändchen]
Das Jungfernhäutchen ist eine dünne, sehr unterschiedlich geformte Schleimhautfalte am Scheideneingang, die beim ersten Geschlechtsverkehr oder der Selbstbefriedigung zerreißt (Defloration; Entjungferung). Dabei kommt es zu einer (harmlosen) Blutung aus der Scheide. Manchen Mädchen kann das Einreißen einen geringfügigen Schmerz bereiten. Je einfühlsamer ein Junge mit seinem Penis in die Scheide eindringt, um so weniger empfindet das Mädchen den Schmerz.

Nach dem Einreißen des Jungfernhäutchens muß man den Geschlechtsverkehr nicht zwangsläufig abbrechen. Auch ist es nicht notwendig umfangreiche Waschungen vorzunehmen. Vielmehr sollte man die zärtliche Stimmung des ersten Mals voll auskosten. Und erst danach zur normalen Körperpflege übergehen.

Ein wenig Vorsicht ist allerdings doch geboten, denn beim Einreißen des Jungfernhäutchens kann man sich, wenn der Partner/die Partnerin den Erreger in sich trägt, mit AIDS infizieren. Daher gilt hier wie überall: Wenn man sich nicht hundertprozentig sicher ist, sollte man Kondome verwenden.

Das Jungfernhäutchen verschließ die Scheide nur etwa halbmondförmig, nicht vollständig. Daher erklärt sich auch, daß das Menstruationsblut abfließen kann obwohl das Jungfernhäutchen unversehrt ist.

In vielen Kulturen gilt auch heute noch ein intakter Hymen als Zeichen der Jungfräulichkeit einer Frau und ist Voraussetzung für eine Eheschließung. Die Entjungferung in der Hochzeitsnacht und damit die bis dahin vorhandene Jungfräulichkeit der Braut wird in diesen Kulturen oft durch das Präsentieren des blutigen Betttuchs vor der Hochzeitsgesellschaft bewiesen. Es soll dabei allerdings nicht selten mit Tierblut (Lamm, Huhn) nachgeholfen worden sein.

Allerdings ist ein zerstörter Hymen nicht unbedingt ein Beweis, daß die Frau oder das Mädchen Geschlechtsverkehr hatte. Der Hymen kann auch bei bestimmten körperlichen Belastungen (z.B. im Sport) reißen.

Im englischsprachigen Raum wird beim ersten Geschlechtsverkehr sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen vom verlorenen cherry (Kirsche) gesprochen. Beispiel: "Mary lost her cherry when she was 14". oder "John lost his cherry last night".
[siehe auch "Das erste Mal"]

Jungfrau

[englisch: virgin = jungfräulich, naiv, rein; französisch: de vierge; lateinisch: virgo]
Frau die noch nicht entjungfert wurde, also ihr Jungfernhäutchen noch unversehrt ist

Kranzgeld

Entschädigung für Defloration (§ 1300 BGB).

Erlaubte früher eine Frau ihrem Verlobten den Geschlechtsverkehr und kam es zu einer Lösung des Verlöbnisses, hatte die Frau dadurch, daß sie nun nicht mehr Jungfrau war, einen "Wertverlust" erlitten. Sie hatte fortan schlechtere Heiratschancen. Zum Ausgleich hierfür konnte sie von ihrem Ex - Verlobten einen Geldbetrag verlangen: das Kranzgeld. Die Höhe richtete sich nach seinen Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen und wurde, falls keine außergerichtliche Einigung zustande kam, per Gericht festgesetzt.

Trotz geänderter Moralvorstellungen müßte es einer Frau theoretisch auch heute noch möglich sein, Kranzgeld zu verlangen, denn der § 1300 BGB ist immer noch in Kraft und verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes ("Männer und Frauen sind gleichberechtigt").

[wir danken Reinhard für diesen Beitrag]

Ob der $ 1300 BGB noch in Kraft ist, konnte nicht zufriedenstellend geklärt werden. Während in einigen Schriften der Paragraph weiter angezogen wird, wird in anderen behauptet, der Paragraph 1300 BGB wurde 1998 ersatzlos gestrichen. [Anmerkung Roland Dreix]

Virginität

  1. Jungfräulichkeit
  2. sexuelle Unerfahrenheit junger Leute.