Mifegyne

Frauen können in Deutschland ab Oktober 1999 mit der umstrittenen Pille Mifegyne abtreiben; sie ist ein Antiprogesteron; die Pille, die eine Art spontane Fehlgeburt einleitet, darf nur bis zum Ende der siebten Schwangerschaftswoche und unter ärztlicher Fachaufsicht benutzt werden. Das Mittel ist auch unter dem Namen RU 486 bekanntgeworden

Hersteller ist die französische Firma Exelgyn.

Für die medikamentöse Abtreibung gelten in Deutschland dieselben gesetzlichen Regelungen wie für den instrumentellen Schwangerschaftsabbruch; das Präparat ist also nur mit Beratungsschein zu bekommen.

Die Abtreibungspille war vor zehn Jahren erstmals in Frankreich (unter dem Namen "Mifepreston")zugelassen worden. Anschließend setzte in der Bundesrepublik der Streit über das Mittel ein. Im Juni 1999 hatte die neue Bundesregierung den Weg frei gemacht für den Verkauf von Mifegyne in Deutschland.

Die Wirkung der "RU 486" besteht - einfach gesprochen in dem Abbau der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium), was ein Abgang des eingenisteten Embryos bzw. Foetus bewirkt. Das Antiprogesteron ist bis zur zehnten Schwangerschaftswoche wirksam - ab der (ca.) 2 Woche nach Empfängnis ist die Anwendung nach unserer Rechtslage allerdings ein Schwangerschaftsabbruch im Sinne des §218 StGB!

Man darf die Abtreibungspille nicht mit der Pille danach verwechseln, sie ist als Notfallmethode bis spätestens 48 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr wirksam und einzunehmen.