Hallo Schweiz - Themenübersicht

Links und Infos zu Deutschland

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Im September 2002 sind endlich alle Daten/Seiten unserer Homepage auf den Server von hallo-schweiz.de umgezogen. Deshalb findet ihr die aktuellen Daten/Seiten nun unter:

www.hallo-schweiz.de

Die neue Adresse für die Seite, auf der ihr euch gerade befindet, lautet: www.hallo-schweiz.de/CH_13_LinkD.htm

Die Daten dieser Seite hier auf http://home.datacomm.ch/tina.oliver/ werden nicht mehr aktualisiert. Deshalb setzt Bookmarks, Links etc. bitte nur noch auf die aktuelle(n) Adresse(n).

Allgemein

Manchmal muss oder will man sich doch nochmals mit seinem alten Heimatland befassen.

Eine wichtige Informationsquelle für alle Exil-Deutschen ist das Auswärtige Amt.

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Wahlen

Was zu tun ist, wenn man sich weiterhin an Wahlen (Briefwahl) in Deutschland beteiligen will, erfährt man beim Auswärtigen Amt. Hier gibt es eine Seite mit Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland.

Sehr ausführliche Informationen zur Bundestagswahl im September 2002 gibt es beim Bundeswahlleiter. Den "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" gibt es - WWW sei Dank - dort auch zum Download (pdf, ca. 102 kB). Also: laden, ausfüllen, abschicken und nach Eintreffen der Wahlunterlagen wählen!

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deutsche Vertretungen in der Schweiz

Hier geht man hin, wenn der (deutsche) Reisepass beantragt oder geändert werden soll oder wenn man sonstige spezifischen Probleme hat. Die wichtigsten Anlaufstellen sind:

Deutsche Botschaft

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland befindet sich in Bern.

Adresse:

Amtsbezirk: Schweiz und Liechtenstein.
Konsularischer Amtsbezirk : Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Zürich und Zug sowie Fürstentum Liechtenstein.

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland findet man in Genf.

Adresse:

Amtsbezirk: Kantone Genf, Waadt und Wallis.

Weitere ...

... Adressen von Honorar(general)konsul(inn)en der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz findet ihr auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

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Passangelegenheiten

Euren bisherigen Personalausweis dürft ihr - sobald kein Wohnsitz in Deutschland mehr vorhanden - ins Fotoalbum kleben, in kleine Schnipsel schneiden oder vielleicht fällt euch ja sonst noch eine sinnige Verwertung ein ;-)
(Dieser Vorschlag stammt übrigens von einer Mitarbeiterin des Generalkonsulats in Genf.)

Tja, wieder einmal etwas, was man erst nach fast 3 Jahren in der Schweiz erfährt :-)) Der Informationsfluss ist ja doch manchmal kaum zu bremsen ;-)

Also jetzt aber mal im Ernst:

Fazit: Es ist alles nicht mehr so einfach und unkompliziert wie auf einem deutschen Einwohnermeldeamt :-(

Weitere Infos könnt ihr bei der Deutschen Botschaft / dem Gerneralkonsulat abfragen (Adressen und Telefonnummern s. o.). Beim Telefonanruf bei der Deutschen Botschaft dürft ihr euch ggf. durch ein sprachgeführtes Menü durchhangeln und bleibt, wenn ihr Glück habt, danach nicht - so wie ich - in einer Warteschleife stecken. In Genf wurde ich glücklicherweise direkt verbunden und obwohl die ja eigentlich nicht für OW zuständig sind, hat mir die nette Mitarbeiterin alle eben aufgezählten wichtigen Informationen, die ich euch natürlich nicht vorenthalten wollte, gegeben.

Beim Generalkonsulat der BRD gibt es auch im Internet Informationen für die Beantragung eines Europapasses (=Reisepass).

Infos zu Passangelegenheiten sowie den Passantrag (pdf, ca. 95 kB) und ein Merkblatt (pdf, ca. 485 kB,- trotzdem nur 2 Seiten) zum Download gibt es ebenfalls bei der Deutschen Botschaft in Bern. (Dort steht dann wirklich alles wichtige drin.) Infos zu Kinderausweisen etc. könnt ihr auch auf den Seiten der Botschaft abrufen.

Auch beim Auswärtigen Amt findet ihr ein Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses.

Wer keine Lust hat, diese Seiten direkt anzusurfen, erfährt im folgenden in Kurzform, welche Unterlagen er oder sie für eine Adressänderung im Reisepass oder für eine Beantragung eines neuen Passes braucht.

Unterlagen zur Änderung des Wohnortes im Pass

Eine Änderung des Wohnsitzes im Pass ist entweder durch persönliche Vorsprache oder auch per Post (dann muss ein für Einschreiben frankierter Rückumschlag beiliegen) möglich. Dazu muss man folgende Unterlagen vorweisen:

Für die Adressänderung "vor Ort", d. h. in der Botschaft, habe ich (Tina) übrigens nichts zahlen müssen.

Unterlagen zur Beantragung eines Passes

Ein persönliches Erscheinen zur Beantragung eines Passes ist gesetzlich vorgeschrieben. (Ausnahmen siehe "Merkblatt zum Passantrag" der Deutschen Botschaft (pdf-File, ca. 485 kB). Auch ausführlichere Angaben zu den unten aufgezählten Unterlagen entnehmt ihr bitte diesem Merkblatt.)

Mitbringen und vorlegen muss man folgende Unterlagen:

Nach Abgeben der Unterlagen (von den wichtigen Papieren werden vor Ort Kopien angefertigt), Unterschrift, Bezahlen etc. bekommt man seinen momentanen Reisepass erst mal wieder zurück, damit man in der Wartezeit auf den neuen Pass nicht "ohne" da steht. Ist der neue Reisepass schliesslich (nach ein paar Wochen) fertig, bekommst man schriftlich Bescheid, kann dann den alten Pass einsenden und bekommt den neuen zugeschickt. Natürlich kann man auch vorbeigehen und den neuen Pass persönlich abholen - sofern man in der Nähe wohnt oder den Weg nicht scheut :-)

Ein paar Bemerkungen am Rande ...

Die Besuchszeiten der Deutschen Botschaft in Bern stehen auf dem o. g. Merkblatt bzw. ihr findet sie auf ihrer Homepage. Die Passstelle befindet sich nicht im Hauptgebäude sondern auf der linken Seite am Ende der Strasse, auf der man auf das Hauptgebäude zufährt. (=> Besser schon vorher parken, denn unten herrscht überall absolutes Halteverbot.) Bei unsicherer Wetterlage ggf. wetterfest anziehen, da man nacheinander ins Gebäude eingelassen wird und deshalb evtl. auch etwas länger draussen warten muss. Wir durften drinnen noch etwa eine Stunde warten, bis wir an die Reihe kamen => d. h. man sollte bei seinem Besuch etwas Zeit mitbringen. Die Besucher-Reihenfolge wird durch Nummerzettelchen bestimmt, die man entweder von einem Securitas-Menschen in die Hand gedrückt bekommt oder sich im Wartezimmer selber ziehen muss (vgl. deutsche Post ;-). Aufruf der Nummern erfolgt per Display. So, das war's aber jetzt erst mal ...

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Versicherung

Rente

Auf den Seiten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) findet man u.a. einige pdf-Files zum downloaden, die sich mit Rentenfragen/-ansprüchen bei Arbeit im Ausland etc. beschäftigen.

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Weiteres

Grenzgänger

Grenzgänger (also Leute, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnen) können sich beim Grenzgänger Info e.V. informieren.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Wer in einem laufenden Steuerjahr von Deutschland in die Schweiz gezügelt ist, also in einem Jahr in beiden Ländern gearbeitet hat, muss ggf. in beiden Ländern Steuern zahlen. Konkrete Regelungen hierzu gibt es im DBA zwischen den Ländern.

Das "Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Briefwechsel)" findet man auf den Seiten der Schweizerischen Bundesbehörden.

Ein guter Steuerberater sollte das ganze entsprechend auslegen und anwenden können. Aber auch gute "Steuererklärungs-Software" wird mit (einfacheren) Sachverhältnissen sehr gut fertig. Mit grundsätzlichen Informationen sollte auch das zuständige (deutsche) Finanzamt dienen können.

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