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Krankenversicherung (KV)

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Grundsätzliches

Hatschiiii ...

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. D. h. man muss zumindest eine Grundversicherung abschliessen, die grundlegende Leistungen abdeckt. Diese stellt das Fundament dar, auf dem man – je nach persönlichem Bedarf – weiteren Versicherungsschutz durch zusätzliche Beiträge "dazukaufen" kann.

Unter den Krankenversicherern gibt es etliche Anbieter unter denen man dann die Qual der Wahl hat (es sei denn der Arbeitgeber gibt bereits einen vor, zu dem er auch einen Teil der Beiträge zahlt,- das ist aber eher eine Ausnahme). Der Vergleich wird – vor allem beim Wunsch, sich zusätzlich zur Grundversorgung abzusichern - nicht immer ganz einfach sein.

Der Aufbau des Krankenkassensystems ähnelt insofern dem der privaten Kassen in Deutschland als dass alle Familienmitglieder – unabhängig von Erwerbstätigkeit etc. – einzeln versichert sind und dass man Arzt- und Medikamentenrechnungen zunächst selber zahlt und sich die Kosten dann von der Krankenkasse rückerstatten lässt.

Die Beiträge sind vergleichsweise niedrig. Beispielsweise zahlt man für die Grundversicherung im Kanton Obwalden für einen Erwachsenen um die 160,- sFr/Monat (je nach Krankenkasse mal mehr, mal weniger). Für Erwachsene in Ausbildung und Kinder sind die Beiträge geringer. (In anderen Kantonen und Regionen kann die Prämie allerdings auch um 250,- sFr betragen.) Die relativ niedrigen Beiträge kommen unter anderem wohl dadurch zustande, dass man sich laut Krankenpflegeversicherungsgesetz an den Kosten für erbrachte Leistungen beteiligt und zahnärztlichen Behandlungen wohl nur äusserst minimal mit der Grundversicherung abgedeckt sind.

Diese Kostenbeteiligung geschieht zum einen durch sg. Jahresfranchisen, zum anderen durch einen Selbstbehalt. D.h. falls man Leistungen aus der Krankenkasse bezieht, beteiligt man sich bis zu einem bestimmten Betrag (= Franchise; Kostenbeteiligung nach KVG: 230,- sFr. pro Jahr) an den entstandenen Kosten. Ein Selbstbehalt von 10% heisst, dass 10% der die Franchise übersteigenden Kosten bis zum Höchstbetrag (von 600,- sFr) pro Kalenderjahr selbst bezahlt werden müssen (Kostenbeteiligung nach KVG).

Bei der Grundversicherung gibt es meist noch weitere Einsparmöglichkeiten, zu denen man sich bei den entsprechenden Anbietern erkundigen kann. So kann beispielsweise freiwillig die Jahresfranchise heraufgesetzt werden. Je höher sie gewählt wird, desto niedriger werden die Monatsbeiträge.

Neben der Grundversicherung gibt es weitere Zusatzversicherungen wie Spitalzusatzversicherungen oder Zahnversicherungen. Was es genau gibt und welche Leistungen darin eingeschlossen werden, sollte bei den einzelnen Versicherern angefragt werden.

weitere Informationsquellen

Im Internet:

Als Buch:

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