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Quellensteuer

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Im September 2002 sind endlich alle Daten/Seiten unserer Homepage auf den Server von hallo-schweiz.de umgezogen. Deshalb findet ihr die aktuellen Daten/Seiten nun unter:

www.hallo-schweiz.de

Die neue Adresse für die Seite, auf der ihr euch gerade befindet, lautet: www.hallo-schweiz.de/CH_14_QST.htm

Die Daten dieser Seite hier auf http://home.datacomm.ch/tina.oliver/ werden nicht mehr aktualisiert. Deshalb setzt Bookmarks, Links etc. bitte nur noch auf die aktuelle(n) Adresse(n).

Allgemeines

Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden wir Ausländer (solange wir keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen) direkt an der Quelle geschröpft, d. h. die sg. Quellensteuer (QST) wird direkt monatlich duch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt.

Die (Quellen-) Steuererhebung erfolgt also nicht beim Arbeitnehmer als Empfänger der steuerbaren (Lohn-) Leistung, sondern beim Arbeitgeber als Schuldner der Leistung. Dieser muss die auf der (Lohn-) Leistung geschuldete Steuer direkt abziehen und der Steuerbehörde zuführen.

Eine "ordentlichen Veranlagung", d. h. also eine Steuererklärung muss allerdings - nachträglich - machen, wer über (in den meisten Kantonen wohl) 120.000,- CHF im Jahr verdient.

Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist das jeweilige Kantonale Steueramt. Wie viele Dinge in der Schweiz ist somit auch die Quellensteuer von Kanton zu Kanton verschieden (und meist auch noch von Gemeinde zu Gemeinde).

Ein (allgemein) informatives "Merkblatt über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung" (für den Kanton SG) gibt es auf der HP des Kantonalen Steueramtes St. Gallen zum Download (pdf, ca. 242 kB). In anderen Kantonen werden die Regelungen wahrscheinlich ähnlich sein, weshalb man sich hier einen ersten Überblick über das System verschaffen kann.

Wer nach dieser Lektüre immer noch nicht "genug" hat, kann sich an die Quellen der zugrunde liegenden Gesetzestexte heranmachen. Das "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Vierter Teil: Quellensteuern für natürliche und juristische Personen" verspricht da z. B. reinstes Lesevergnügen ;-)

Will man genauere Angaben darüber haben, wie hoch die Steuer für einen selber ist bzw. wie sie sich durch Hochzeit oder Kinder ändert, bleibt einem nichts anderes übrig, als sich selber auf die Suche nach den gewünschten Informationen (für die persönliche Situation) zu begeben.

Ganz allgemeingültige Angaben lassen sich also kaum machen, aber wir können euch ein paar Tipps geben, die euch bei der Beschaffung weiterer Infos hoffentlich weiterhelfen werden ...

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Tipps zur Informationsbeschaffung

Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist wie gesagt das jeweilige Kantonale Steueramt. Die Steuertarife (z. B. in Form von Tabellen) können über die jeweilige kantonale Steuerverwaltung bezogen werden. Die Adressen bzw. Homepages der Behörden findet man meist auf den Seiten der Kantone. Die Linkliste zu den Homepages der einzelnen Kantone oder eine direkte Linkliste zu den Kantonalen Steuerverwaltungen/Verwaltungen hilft da weiter.

Dort findet man - wenn man Glück hat - direkt die gesuchten Angaben zur Quellensteuer. Falls nicht, kann man versuchen, über Email oder einem direkten Anruf beim Steueramt weitere Informationen zu erfragen. (Auch der Arbeitgeber sollte Informationen zur Quellensteuer haben, da er schliesslich verpflichtet ist, sie direkt vom Gehalt abzuführen.)

Eine gelungene Seite mit beispielhaften Informationen zur Quellensteuer findet man beim Kanton Luzern. Hier lassen sich auch die Tarife in Tabellen (pdf-Format) abrufen. Auch wenn man nicht im Kanton Luzern arbeitet/arbeiten wird, bekommt man hier schon mal einen sehr guten Überblick über das (Quellen-) Steuer-System.

Mit den Suchbegriffen "Quellensteuer, Schweiz, Kanton" (oder ähnlich) lässt sich z. B. bei der Metasuchmaschine von nettz.de in den deutschsparachigen Suchmaschinen einiges finden. Vorteil: man kann gezielt einige Schweizer Suchmaschinen bei der Suche mit einbeziehen.

Also viel Erfolg bei der Suche!

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