Hallo Schweiz - Themenübersicht

Kaufen macht so viel Spass ...

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Im September 2002 sind endlich alle Daten/Seiten unserer Homepage auf den Server von hallo-schweiz.de umgezogen. Deshalb findet ihr die aktuellen Daten/Seiten nun unter:

www.hallo-schweiz.de

Die neue Adresse für die Seite, auf der ihr euch gerade befindet, lautet: www.hallo-schweiz.de/CH_19_kaufen.htm

Die Daten dieser Seite hier auf http://home.datacomm.ch/tina.oliver/ werden nicht mehr aktualisiert. Deshalb setzt Bookmarks, Links etc. bitte nur noch auf die aktuelle(n) Adresse(n).

Wie es gelingt, hier in der Schweiz schnell viel Geld auszugeben, habt ihr gewiss schon herausbekommen ;-). Und da sehnt man sich doch schon mal nach "alten" Preisen im (jetzt) Ausland zurück, oder? ... Und natürlich möchte man die Gelegenheiten nutzen, bei denen man von günstigeren Ausland-Preisen profitieren kann. Sei es bei Einkauf-Trips vor Ort oder Bestellungen im Internet. Nun gehört die Schweiz ja nicht zur EU,- was viele Nachteile aber auch einige Vorteile bezüglich dem "Warenverkehr" hat. Es gibt also ein paar Dinge zu beachten ...

Zollabgaben

Der eine oder die andere hat sich sicherlich schon mal gefragt, was und wieviel er nach einer "normalen" Einkaufstour aus dem beanachbarten Ausland mit in die Schweiz nehmen darf, ohne dass Zoll- und/oder Mehrwertsteuer fällig werden (also abgabenfrei).
Am 1. März 2002 (vgl. Pressemitteilung) ist eine neue Verordnung über Abgabenerleichterungen im Reisendenverkehr in Kraft getreten. Hier also die aktuelle Regelung in Kürze, zusammengestellt aus verschiedenen kleinen Info-Broschüren des Schweizer Zolls, die man auch bestellen oder einzeln downloaden kann. Viele Angaben findet man auch direkt auf den Seiten des Zolls im Internet. Weitere Auskünfte kann man bei den Zollkreisdirektionen einholen.

Freigrenzen

Abgabenfrei (ohne Zölle und Steuern) können folgende Privatwaren (persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk) eingeführt werden (einmal pro Person und Tag):

Alkoholische Getränke und Tabakwaren sind nur in äusserst begrenzten Mengen abgabenfrei (pro Person über 17 Jahre und Tag*):

(*Die unterschiedlichen Freimengen zwischen Reisenden- und Grenzverkehr wurden aufgehoben.)

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von 300,- CHF abgabenfrei.

(Einschränkungen wie z. B. das Alter und der Wohnsitz der Reisenden oder die Aufenthaltsdauer im Ausland wurden aufgehoben.)

Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag, so sind alle Waren abgabenpflichtig. (Da Privatwaren allerdings bis auf einige Ausnahmen - wie alkohol. Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Produkte - zollfrei sind, ist dann lediglich die MwSt zu zahlen). Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.

Im Rahmen der oben genannten Wertfreigrenze von 300,- CHF sind Nahrungsmittel für den privaten Verbrauch im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei. Allerdings gibt es für "sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse" Höchstmengen. (Für alles, was diese Höchstmengen überschreitet, müssen - wertunabhängig - Abgaben gezahlt werden.

Zu diesen "sensiblen landwirtschaftliche Erzeugnissen" (in Klammern: Höchstmenge je Person/Tag, die eingeführt werden dürfen) gehören:

Die Zollansätze, die für jeden Liter bzw. jedes Kilogramm mehr verlangt werden, sind z. T. "gepfeffert". Teuerstes Beispiel "Butter und Rahm" mit 16,- CHF pro zusätzliches kg bzw. Liter. Billigstes: "Obstsäfte" mit 0,90 CHF Zoll je Mehr-Liter.

Ebenfalls Begrenzungen gibt es bei Fleisch und Fleischwaren (in Klammern: Höchstmenge je Person/Tag, die eingeführt werden dürfen):

Hier sind die Zollansätze, die für jedes Kilogramm mehr verlangt werden, noch heftiger als bei den "Sensibelchen" von oben. Teuerstes Beispiel "Fleisch von Rind, Kalb, Schwein ..." mit 20,- CHF (!) pro zusätzliches kg. Insgesamt dürfen jedoch nur 20 kg mehr ohne Sonderbewilligung eingeführt werden. Aber wer käme bei den Zollabgaben schon auf diese Idee ;-) ?
Allerdings braucht man für Mehrmengen an Wild, Kaninchen, Fisch, Meeresfrüchte keinen Zoll zu entrichten.

Bei Fleisch und Fleischwaren gibt es allerdings auch richtiggehende Einfuhrverbote, die sich hauptsächlich auf Produkte diverser (Nicht-EU-) Länder beziehen. Auch seinen Kaviar sollte man lieber vor der Grenze aufgegessen haben ;-) Achtung auch, wenn irgendwo eine Seuche grassiert,- dann kann es aktuelle Einfuhrverbote geben (Auskunft erteilt das Bundesamt für Veterinärwesen).

Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Was zu tun ist, wenn man Waren im Ausland gekauft hat und die gezahlte Mehrwertsteuer zurück erstattet bekommen möchte, erfahrt ihr bei www.miesmacher.de. Dort findet ihr ebenfalls ein paar Links zum Download von entsprechenden Merkblättern etc. - Und deshalb spare ich mir nun hier die Arbeit, das ganze zu wiederholen :-)

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Online-Shopping im Ausland

Wir hatten ja schon einige Male etwas übers Internet im Ausland bestellt und uns dann gefreut, dass wir keine ausländische oder Schweizer MwSt und auch keinen Zoll zahlen mussten. Im Ktipp * wurden wir dann schliesslich darüber aufgeklärt, warum das so war/ist und wie sich das überhaupt so mit Mehrwertsteuern, Zöllen und der sog. Postvorweisungstaxe verhält, wenn man Dinge im Ausland bestellt.

* Infoquelle: hauptsächlich Ktipp Nr. 18 vom 31.10.01 (Homepage: K-Tipp)

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