* Übersicht Auto * Import * Export * Anmeldung * Dokumente *
Hallo Schweiz - Themenübersicht

Rund ums Auto - Export von Fahrzeugen

Bitte beachten:

Die automatische Weiterleitung erfolgt in wenigen Sekunden ... Wenn nicht, bitte Link unten anklicken. Danke.

Im September 2002 sind endlich alle Daten/Seiten unserer Homepage auf den Server von hallo-schweiz.de umgezogen. Deshalb findet ihr die aktuellen Daten/Seiten nun unter:

www.hallo-schweiz.de

Die neue Adresse für die Seite, auf der ihr euch gerade befindet, lautet: www.hallo-schweiz.de/CH_20b_auto_export.htm

Die Daten dieser Seite hier auf http://home.datacomm.ch/tina.oliver/ werden nicht mehr aktualisiert. Deshalb setzt Bookmarks, Links etc. bitte nur noch auf die aktuelle(n) Adresse(n).

Ausfuhr mit Übersiedlung

Wie bei der Einfuhr in die Schweiz ist bei der Ausfuhr (und damit der Wiedereinfuhr z.B. nach Deutschland) ein Antrag für Übersiedlungsgut auszufüllen.

zum Anfang der Seite

Ausfuhr ohne Übersiedlung

Möchte man sein Auto, welches man damals als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt hat, ausserhalb der Schweiz verkaufen oder beim Autohändler eintauschen bietet sich die folgende Möglichkeit an, das Fahrzeug ohne Bezahlung von Abgaben wieder nach Deutschland einzuführen.

Wenn das Auto innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ausfuhr in die Schweiz wiedereingeführt wird, kann eine Zollbefreiung als Rückware in Betracht kommen. Das Auto muss sich allerdings noch im gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr befinden und die Nämlichkeit muss nachgewiesen sein. Dieser Nachweis muss mit den Zollpapieren geführt werden, die seinerzeit für die Ausfuhr aus Deutschland und die Einfuhr in die Schweiz benützt wurden. Dazu zählt die von der Zollbehörde ausgestellte Ausfuhranmeldung (=Antrag für Übersiedlungsgut).

Die Nämlichkeit (der Nachweis, dass das Auto genau das ist, welches man damals eingeführt hat) kann mit folgenden Dokumenten bewiesen werden:

Bei Grenzübertritt benötigt der Schweizer Zoll dann die CH-Ausfuhrdeklaration (Form 11.030, Blatt 2 und 3), welches dort abgestempelt wird. Blatt 2 verbleibt beim Zoll, Blatt 3 bekommt man mit Zollstempel zurück. 

Anschliessend legt man am deutschen Zoll einen EU-Zollantrag (Vordruck 0737, Blatt 6, 7 und 8) und den Nachweis der Rückwareneigenschaft (Vordruck 0328) vor, zusammen mit den oben genannten Dokumenten und dem Blatt 3 der CH-Ausfuhrdeklaration.

In der Rückwarenerklärung wird erklärt, welche Umstände der seinerzeitigen Ausfuhr des Autos in die Schweiz vorlagen und dass es sich um die nämliche Ware handelt, eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorlag etc.

Den abgefertigten Zollantrag erhält dann der Käufer im Ausland, zusammen mit Kopien des Nämlichkeitnachweises. Man sollte sich selber auch noch eine Kopie des abgefertigten Zollantrags machen, Blatt 3 der CH-Ausfuhrdeklaration sollte im Original behalten werden. Mit diesem kann man belegen, dass man das Auto tatsächlich ausgeführt hat.

 

Links zu Vordrucken:

 

Abfertigungsbeispiel
Mitte Juli / Anfang August verfügbar

zum Anfang der Seite

Was gibt's Neues? / site map / Wege in die Schweiz / Aufenthaltsbewilligung / Umzug & Alltag (Tipps) / Sozialversicherung / Krankenversicherung / Besonderheiten / lose, luege, stuune (Sprache) / Quellensteuer / Geld / feste feiern / Beobachtungen / rund ums Auto / Lesestoff / Info Deutschland / Foto-Galerie / Linksammlung Schweiz / Links in die Zentalschweiz / Gästebuch / unsereins

Direkt nach einem Begriff suchen?

Weitere Informationen, Tipps und Hilfen rund um um das Leben in der Schweiz könnt ihr auch in unserem Hallo Schweiz Forum finden bzw. austauschen ...

Hallo Schweiz - Themen im Überblick

Mail an Tina & Oliver (mail@hallo-schweiz.de)