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Hallo Schweiz - Themenübersicht

Rund ums Auto - Dokumente

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Im September 2002 sind endlich alle Daten/Seiten unserer Homepage auf den Server von hallo-schweiz.de umgezogen. Deshalb findet ihr die aktuellen Daten/Seiten nun unter:

www.hallo-schweiz.de

Die neue Adresse für die Seite, auf der ihr euch gerade befindet, lautet: www.hallo-schweiz.de/CH_20d_auto_doks.htm

Die Daten dieser Seite hier auf http://home.datacomm.ch/tina.oliver/ werden nicht mehr aktualisiert. Deshalb setzt Bookmarks, Links etc. bitte nur noch auf die aktuelle(n) Adresse(n).

Führerschein

Der ausländische Führerschein kann zwölf Monate in der Schweiz verwendet werden. Nach diesen zwölf Monaten muss der ausländische Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Personen, die in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führen, müssen den Führerschein sofort umschreiben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Hinweise:

Wichtigster Unterschied des nun neuen schweizerischen Führerscheins zum (alten, vielleicht auch noch grauen) deutschen Führerschein: es dürfen keine 7,5-Tonnen-Fahrzeuge mehr gefahren werden. Es sei denn, man besteht auf den Eintrag im Führerschein und unterzieht sich dann jährlich einem Gesundheitscheck (der bestimmt nicht kostenlos ist). Der alte deutsche Führerschein Klasse 3 entspricht in etwa den (schweizerischen) Kategorien A2, B, C1 (wird wohl nicht immer eingetragen), D2, E, F und G.

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Fahrzeugausweis

Die Schweiz kennt nur ein Dokument das Fahrzeug betreffend: den Fahrzeugausweis.

Der Fahrzeugausweis dient als Nachweis, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung des Fahrzeuges vorliegt. Mit Hilfe der Angaben im Fahrzeugausweis soll in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges ermöglicht werden. Er dient in keinem Fall als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug wie z.B. der deutsche Fahrzeugbrief.

Was passiert mit den ausländischen Fahrzeugpapieren (am Beispiel Deutschlands): Der Fahrzeugausweis ersetzt den deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Der deutsche Fahrzeugschein wird bei Anmeldung an die ausstellende Behörde in Deutschland zurückgeschickt. Den Fahrzeugbrief erhält man entwertet zurück: üblicherweise ist die untere Ecke abgeschnitten, so dass man alle technischen Angaben weiterhin lesen kann.

Hinweise:

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Bildreferenz

Im unhandlichen Format (21 x 14.5 cm) kommen die beiden Ausweise daher:

der grau-braune Fahrzeugausweis und der hellblaue Führerausweis

Fahrzeugausweis  Führerausweis


Links:
Kategorieübersicht (Führerscheinklassen) bei Strassenverkehrsamt Zürich: www.stva.zh.ch/kategorien/index.htm

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